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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Usbekistan


MEDIENMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Usbekistan

04. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan zuhanden der Bundesversammlung
verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen
Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung diesen zuzustimmen.

Am 3. April 2002 wurde in Taschkent ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
Usbekistan betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der
Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im
Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die
schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und
der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten
Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt veröffentlicht.

Auskunft: Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, 031 323 01 82

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
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