Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Änderung des Sortenschutzgesetzes - Vernehmlassungsbericht

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 28.8.2002

Änderung des Sortenschutzgesetzes - Vernehmlassungsbericht

Die Revision des Sortenschutzgesetzes ist in der Vernehmlassung
grundsätzlich auf breite Akzeptanz gestossen. Unterschiedlich
beurteilt wird die Schutzbedürftigkeit der Züchter sowie die Frage, ob
und in welchem Masse ein Landwirteprivileg gewährt werden soll. Der
Bundesrat hat heute den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen
und das EVD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Das Hauptziel der Revision des Sortenschutzgesetzes ist die Stärkung
der Züchterrechte, damit diese weiterhin ein Interesse daran haben,
neue Sorten in der Schweiz anzubieten. Gleichzeitig soll das
Landwirteprivileg gesetzlich verankert und sein Umfang festgelegt
werden. Züchterkreise befürworten einen möglichst weitgehenden Schutz
ihrer Neuzüchtungen. Ein Landwirteprivileg könnten sie nur in einem
sehr beschränkten Rahmen akzeptieren. Die Mehrheit der Kantone und
Parteien, bäuerliche Kreise sowie zahlreiche Organisationen aus dem
Bereich Umwelt- und Naturschutz stehen einer Stärkung der
Züchterrechte kritisch gegenüber.

Unter den zahlreichen Befürwortern des Landwirteprivilegs gehen die
Meinungen über den Umfang des Privilegs auseinander. Während einige
ein uneingeschränktes Landwirteprivileg verlangen, wird
verschiedentlich als Ausgleich eine Gebührenregelung oder
Mengenbeschränkung gefordert.

Die geplante Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) von 1991 wird mehrheitlich
begrüsst. Eine Minderheit ist jedoch der Ansicht, das
UPOV-Übereinkommen von 1978, dem die Schweiz heute angehört, genüge
durchaus, die Züchterrechte angemessen zu schützen.

Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, einen Botschaftsentwurf zur
Änderung des Sortenschutzgesetzes vorzulegen. Dabei soll auf ein
paralleles Verfahren zur Revision des Patentgesetzes geachtet werden,
soweit es der weitere Fortschritt der beiden Revisionsvorhaben
erlaubt.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Produktionsmittel, Olivier
Félix, 031 322 25 86