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Einvernehmliche Regelung: Citroën (Suisse) SA hebt Klauseln in ihren Händlerverträgen auf

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.8.2002

Einvernehmliche Regelung: Citroën (Suisse) SA hebt Klauseln in ihren
Händlerverträgen auf

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. August 2002 eine
einvernehmliche Regelung mit Citroën (Suisse) SA genehmigt. Darin
verpflichtet sich Citroën (Suisse) SA zwei Klauseln in ihren
Händlerverträgen aufzuheben.

Gegenstand der einvernehmlich beendeten Untersuchung der Weko bildeten
zwei Klauseln in den Händlerverträgen von Citroën (Suisse) SA, welche
geographische Beschränkungen enthielten, indem die Möglichkeit der
Beschaffung und des Absatz von neuen Fahrzeugen im Ausland
einschränkten.

Im Laufe der Untersuchung konnte eine einvernehmliche Regelung
getroffen werden. Danach verpflichtet sich Citroën (Suisse) SA, die
umstrittenen Klauseln in den Händlerverträgen aufzuheben. Zudem ging
Citroën die Verpflichtung ein, Massnahmen zu treffen, damit in Zukunft
der Schweizer Markt in Bezug auf das Vertriebssystem gleich behandelt
wird wie die anderen Märkte der EU, soweit die Weko die Regeln der
neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in ihrer künftigen Praxis
berücksichtigt.

Auskünfte:
Prof. Walter Stoffel 079 436 81 49 Patrick Krauskopf 076 567 14 07
patrick.krauskopf@weko.admin.ch