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Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2002

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.8.2002

Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2002

Der Bundesrat hat heute den Bericht über zolltarifarische Massnahmen
zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bericht enthält
die folgenden, im 1. Semester 2002 in Kraft gesetzten Massnahmen:

- Seinerzeit wurden für Männerkleider schwerere Gewebe verwendet als
für Frauenkleider und deren Gewichts-Zollansätze entsprechend tiefer
angesetzt. Heute verwendet man allgemein gleiche Ausgangsmaterialien.
Dies führte zu einer zunehmenden zolltarifarischen Benachteiligung von
Frauen- im Vergleich zu Männerbekleidung. In Erfüllung
parlamentarischer Vorstösse wurden deshalb die in der WTO auf den 1.
Januar 2004 vereinbarten tieferen Zollansätze vorzeitig in Kraft
gesetzt. Dadurch wird die ungleiche Zollbelastung zwischen Frauen- und
Männerkleidern vermindert.

- Der Briefwechsel zwischen der Schweiz und der EG vom 30. Juni 1996
sieht befristete Zollkonzessionen für einige italienische und
spanische Käse vor. Auf Grund der verzögerten Inkraftsetzung des
bilateralen Agrarabkommens EG-Schweiz von 1999 musste die
Geltungsdauer des Briefwechsels verlängert werden.

- Das Teilzollkontingent „Esel, Maultiere und Maulesel“ wurde zu
Lasten des Teilzollkontigents „Tiere der Pferdegattung ohne
Zuchttiere, Esel, Maultiere und Maulesel“ um 50 Tiere erhöht.
·	Innerhalb des Zollkontingentes „Vogeleier in der Schale“ stieg die
Nachfrage nach Verarbeitungseiern, während diejenige nach Konsumeiern
sank. Daher wurden die entsprechenden Teilzollkontingente angepasst,
ohne Erhöhung der Gesamtmenge des Zollkontingentes.

- Steigender Absatz von Pommes-Frites und Kartoffel-Chips sowie
Qualitätsmängel beim inländischen Rohstoff bedingten eine Erhöhung des
Zollkontigentes für das Jahr 2002 von 22'250 auf 24'750 Tonnen.

- Für die ärmsten Entwicklungsländer (PMA) wurde der Zugang zum
Schweizer Agrarmarkt erleichtert. Die Interessen der Schweizer
Landwirtschaft werden mit einem stufenweisen Vorgehen, einer
effizienten Missbrauchsbekämpfung und der vereinfachten Anrufung der
agrarpolitischen Schutzklausel gewahrt.

Auskünfte:
Stefan Moser, seco, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 / 322 24 09