Nitrofurane in tierischen Lebensmitteln: <BR> Behörden verstärken Massnahmen
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 12.8.2002
Nitrofurane in tierischen Lebensmitteln:
Behörden verstärken
Massnahmen
MEDIENMITTEILUNG DES BUNDESAMTES FÜR GESUNDHEIT UND
DES BUNDESAMTES FÜR VETERINÄRWESEN
Aufgrund neuer Untersuchungsmethoden können heute nicht nur Rückstände
von Antibiotika der Gruppe der Nitrofurane, sondern auch ihre
Abbauprodukte nachgewiesen werden. Bei ersten Überprüfungen mit der
neuen Methode wurden auch in der Schweiz in einigen Proben von
importierten Geflügelprodukten Nitrofuran-Abbauprodukte gefunden. Die
zuständigen Behörden haben die erforderlichen Massnahmen ergriffen.
Im Februar und März dieses Jahres wurden in der EU Rückstände von
Nitrofuranen in Meeresfrüchten und Geflügelfleisch aus Südostasien und
Südamerika gefunden. Inzwischen sind Kontrollen für Erzeugnisse aus
Südostasien und aus weiteren Ländern durchgeführt worden. Es wurden
neue Untersuchungsmethoden entwickelt, welche neben den äusserst
kurzlebigen Ausgangssubstanzen - den Nitrofuranen - auch deren
längerlebige Abbauprodukte erfassen können, die ebenfalls als
problematisch eingeschätzt werden.
Die neue Untersuchungsmethode wird in der Schweiz zur Zeit eingeführt.
Aufgrund erster positiver Resultate aus der Selbstkontrolle der
Lebensmittelindustrie haben die Behörden verschiedene Proben von
Geflügelfleischprodukten mit der neuen Methode untersuchen lassen.
Dabei wurden Nitrofuran-Abbauprodukte in Produkten mit Geflügelfleisch
aus mehreren chinesischen Schlachtbetrieben festgestellt; die
Stichproben aus anderen Ländern (Deutschland, Frankreich, Ungarn)
waren negativ. Aufgrund dieser Resultate wurden die betroffenen
Betriebe gesperrt; weitere Untersuchungen werden zeigen, ob sich das
Problem auf China bzw. auf Geflügel beschränkt.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für
Gesundheit (BAG) haben die Importeure informiert und aufgefordert,
dafür zu sorgen, dass die betroffene Ware nicht in den Verkehr
gelangt. Der kantonale Vollzug wird diese Massnahmen stichprobeweise
überprüfen, die Analysekapazitäten für die neue Methode schaffen und
die amtlichen Kontrollen auf dem Gebiet der Nitrofurane und ihrer
Abbauprodukte verstärken. Das BAG führt auf den 13. August 2002 einen
Grenzwert für Nitrofurane und deren Abbauprodukte ein. Die Bundesämter
werden bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wieder informieren.
Nitrofurane sind Antibiotika, die in der Humanmedizin kurzzeitig
therapeutisch verwendet werden. Da sie aber in Langzeit-Versuchen mit
Labortieren zu Erbgutschädigungen und Tumoren geführt haben, ist ihr
Einsatz bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in der
Schweiz und in den nach der Schweiz exportierenden Ländern verboten.
Auskünfte:
Bundesamt für Gesundheit: Urs Klemm, Vizedirektor, Tel: 031 322 95 05
Bundesamt für Veterinärwesen: Myriam Holzner, Kommunikation, Tel:
031 323 85 68