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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Finanzmarktaufsicht - Presserohstoff

Empfehlungen der Expertenkommission Zufferey :

"36. Es ist eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde zu schaffen, welche
die heutigen Aufsichtsfunktionen der Eidgenössischen Bankenkommission und
des Bundesamtes für Privatversicherungen übernimmt.

39. Die neue integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde ist institutionell so
auszugestalten, dass sie von Politik und den Beaufsichtigten unabhängig ist.

42. Es ist ein Bundesgesetz zu schaffen, welches einzig die Organisation,
die Stellung, die Kontrolle, die Finanzierung, die Befugnisse und die
Verantwortlichkeiten der neuen Aufsichtsbehörde regelt, die materiellen
Regeln der Aufsicht ... aber grundsätzlich nicht ändert."

Aufträge an die Expertenkommission Zimmerli :

"3.1 Die Expertenkommission ist beauftragt, die Empfehlungen der
Expertengruppe Finanzmarktaufsicht zu konkretisieren und dem EFD einen
Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.

Vorgaben:

a) Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde, welche die
Aufgaben übernimmt, die bisher von der Eidg. Bankenkommission und dem
Bundesamt für Privat-versicherungen erfüllt wurden. ...
Der Status der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde ist nach Möglichkeit
in einem eigenen Gesetz zu regeln ... . Dementsprechend sind die
Bestimmungen zur Organisation der bisherigen Aufsichtsbehörden aus den
spezialgesetzlichen Erlassen zu streichen. Soweit dies zur Schaffung einer
integrierten Aufsicht erforderlich ist, sind auch die materiellen
Bestimmungen zu harmonisieren.

d) Überprüfung der Instrumente der Versicherungsaufsicht (Einführung einer
externen Revision etc.) und gegebenenfalls Erarbeitung gesetzlicher
Bestimmungen.

e) Soweit notwendig Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend
Allfinanz- respektive Konglomeratsaufsicht basierend auf den im Rahmen der
laufenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen
Bestimmungen.

4. Termin
Die Expertenkommission hat dem EFD bis Ende Dezember 2002 einen
Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.

Die Kommission wird im August ihre Stellungnahme zu den
Konglomeratsbestimmungen verabschieden; die Ergebnisse werden in den Entwurf
übernommen, welcher vor der Wintersession der Eidg. Räte durch den BR
verabschiedet werden soll.

Bern, 17. Juni 2002