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Keine Einerbesetzungen mehr an Radar-Überflugsektoren

Medienmitteilung

Keine Einerbesetzungen mehr an Radar-Überflugsektoren

BAZL ordnet vorsorgliche Massnahmen bei Skyguide an

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nach der Kollision von zwei
Verkehrsflugzeugen bei Überlingen (D) für den Betrieb von Skyguide
vorsorgliche Massnahmen erlassen. So darf Skyguide bis auf weiteres keine
Radar-Überflugsektoren mehr durch eine einzelne Person überwachen lassen.

Skyguide führt im Auftrag des Bundes den Flugsicherungsdienst im
schweizerischen ebenso wie im delegierten Luftraum des angrenzenden
Auslandes durch. Nach Bekanntgabe der ersten Untersuchungsergebnisse der
Kollision hat das BAZL als Regulierungsbehörde die Situation bei Skyguide
eingehend analysiert. Dabei ist das Amt zum Schluss gekommen, dass
vorsorgliche Massnahmen angezeigt sind, obwohl sich die Untersuchung noch im
Gang befindet.

Das BAZL hat drei Massnahmen angeordnet: So ist Skyguide angehalten worden,
den zur Unglückszeit diensthabenden Lotsen bis auf weiteres nicht mehr als
Flugverkehrsleiter einzusetzen. Diese Weisung darf aber unter keinen
Umständen als Schuldzuweisung der Aufsichtsbehörde interpretiert werden.
Skyguide darf überdies ab sofort keine so genannten «Single Manned
Operations», das heisst die Überwachung eines Radar-Überflugsektors durch
nur einen Flugverkehrsleiter, mehr zulassen. Das Verbot von «Single Manned
Operations» gilt sowohl für den Tages- wie auch den Nachtbetrieb.

Bisher praktizierte Skyguide diese Betriebsart in der Nacht regelmässig,
während des Tages aber nur in Ausnahmefällen. Gestützt auf
Sicherheitsempfehlungen des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) in
einem Untersuchungsbericht über eine Annäherung zweier Flugzeuge hatte das
BAZL Skyguide Ende Mai 2002 angehalten, von den «Single Manned Operations»
tagsüber nur äusserst zurückhaltend Gebrauch zu machen. Skyguide hatte die
Anwendung der restriktiveren Praxis vor Monatsfrist bestätigt. Weiter darf
Skyguide Sicherheitssysteme nur noch gleichzeitig für Wartungsarbeiten
ausser Betrieb setzen oder in ihrem Funktionsmodus reduzieren, wenn die
dabei entstehende Lücke durch andere Massnahmen (etwa den Einsatz von mehr
Personal) kompensiert wird.

Zudem unterstützt das BAZL die am letzten Samstag von Skyguide verkündete
vorübergehende Reduktion der Flugsicherungs-Kapazitäten um rund 20 Prozent.
Die Massnahme ist geeignet, um den psychischen Druck, der auf den
Flugverkehrsleitern von Skyguide lastet, zu verringern. Die Sicherheit von
Flugzeugen, Passagieren, aber auch der unter den Flugstrassen lebenden
Menschen hat oberste Priorität, selbst wenn dadurch Verspätungen im
internationalen Luftverkehr unausweichlich werden.

Bern, 09. Juli 2002

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information

Auskunft: Daniel Göring, Informationsbeauftragter, Telefon 031 324 23 35

René Aebersold, Prozessleiter Infrastruktur-Planung, Telefon 031 325 98 41