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Bahnverbindung zwischen Genf-Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse (CEVA)

MEDIENMITTEILUNG

Bahnverbindung zwischen Genf-Cornavin und der Landesgrenze bei Annemasse
(CEVA)

In seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 hat der Bundesrat entschieden, dem
Protokoll vom 26. April 2002 zwischen der Eidgenossensachft und dem Kanton
Genf über die Umsetzung des Staatsvertrages von 1912 über eine Bahnlinie
zwischen Genf-Cornavin und der Landesgrenze zuzustimmen und hat
Bundespräsident Kaspar Villiger autorisiert, das Protokoll über das weitere
Vorgehen zu unterschreiben.

Am 7. Mai 1912 schlossen die Eidgenossensschaft und der Kanton Genf einen
Vertrag über:

- den Bau und den Betrieb einer Bahnlinie der SBB zwischen den Bahnhöfen
Cornavin und Eaux-Vives, die zu gleichen Teilen vom Bund, dem Kanton und der
SBB finanziert werden sollte und

- und die Abtretung Genf der Bahnstrecke zwischen Eaux-Vives bis zur
Landesgrenze bei Annemasse an die SBB durch den Kanton Genf, sobald die
Bahnverbindung Cornavin - Eaux-Vives gebaut ist.

Aufgrund der beiden Weltkriege und der Wirtschaftskrise in der
Zwischenkriegszeit wurden in der Region andere Eisenbahnprojekte realisiert,
unter anderem auch die Bahnlinie zum Flughafen. Unter diesen Bedingungen war
es nicht möglich, das in der Vereinbarung von 1912 vereinbarte
Eisenbahnprojekt zu realisieren, obwohl die Gültigkeit des Vertrages von
1912 nie in Zweifel gezogen wurde.

Im Jahr 2000 entschied sich der Kanton Genf, seine Ansprüche aus diesem
Vertrag beim Bund geltend zu machen und forderte den Bau der 1912
vereinbarten Strecke. In den vergangenen 90 Jahren haben sich die
Rahmebedingungen jedoch derart verändert, dass das damals geplante Projekt
heute neu definiert werden muss. Das konkrete Vorgehen wurde am 26 April
2002 in einem Protokoll festgehalten, dem der Bundesrat heute zugestimmt
hat.

Berne, 3. Juli 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation 031 322 36 43