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Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen

MEDIENMITTEILUNG

Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Jahresrechungen 2001 auf Plankurs

Die von den Betreibern von Kernanlagen geäufneten Fonds für die Entsorgung
und Still-legung von Kernanlagen liegen finanziell auf Plankurs. Dies geht
aus den Jahresberich-ten und -rechnungen der beiden Fonds hervor, die dem
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) zur Kenntnis gebracht wurden.

Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung
radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die
Stilllegung von Kernanlagen nach deren Ausserbe-triebnahme decken zu können.

Die Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke mussten 2001 erstmals
Beiträge in den Entsorgungsfonds einbezahlen; das Fondsvermögen belief sich
Ende Jahr auf 1440 Mio Fran-ken. Der Stilllegungsfonds seinerseits weist für
das Jahr 2001 eine negative Performance von 51 Mio Franken aus. Das
Fondskapital betrug Ende Jahr 908 Mio Franken und liegt 174 Mio Franken über
dem budgetierten Wert.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der Entsorgungsfonds für
Kernkraft-werke geschaffen. Die Betreibergesellschaften der vier
Kernkraftwerke äufneten den Fond mit insgesamt 1440 Mio Franken. Gemäss der
Verordnung müssen die Betreiber neben den or-dentlichen Beiträgen innerhalb
von fünf Jahren zusätzlich diejenigen Beträge in den Fonds ein-bringen, die
sie rückwirkend seit der Betriebsaufnahme der Kernkraftwerke zu bezahlen
haben (Ausnahme Kernkraftwerk Leibstadt: bis zum Ablauf des 25.
Betriebsjahres). Die Höhe der Bei-träge bemisst sich nach den
voraussichtlichen Entsorgungskosten, die 1998 mit rund 13 Mrd Franken
veranschlagt wurden. Die Berechnung der Entsorgungskosten wird zur Zeit von
den Betreibern aktualisiert. Nach neusten Erkenntnissen rechnen diese mit
einem tieferen Finanz-bedarf. Sobald die neue Studie vorliegt, wird sie von
der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) überprüft

Die Mittel für die Deckung der Entsorgungskosten erwirtschaften die
einzelnen Betreibergesell-schaften sukzessive und stellen diese Beträge
laufend zurück. Ein wesentlicher Teil der Kosten fällt vor Betriebsende an.
Die Betreiber bezahlen diesen Teil über die laufende Rechnung oder durch
aufgelöste Rückstellungen.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet. Er
hat die Kosten zu tragen, welche durch die Stilllegung und den Abbruch von
ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle
entstehen. Ende 2001 belief sich das angesam-melte Fondskapital auf 908 Mio
Franken (2000: 940 Mio Franken).

Bei einer Negativperformance von -5,44% (2000: +2,0%) weist die
Betriebsrechnung des Still-legungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von 51
Mio Franken (2000: Gewinn von 17,4 Mio) aus. Das Anlageresultat ist unter
Berücksichtigung des Börsenjahres 2001 marktkonform. Ab-solut betrachtet
handelt es sich um eines der schlechtesten Anlageergebnisse seit Bestehen
des Fonds. Dank der guten Renditen früherer Jahre liegt das Fondvermögen
jedoch immer noch 174 Mio Franken über dem budgetierten Wert.

Der Fonds wird durch Jahresbeiträge der Besitzer von Kernanlagen finanziert.
Die vier schwei-zerischen Kernkraftwerkbetreiber sowie die Zwischenlager
Würenlingen AG haben letztes Jahr zusammen 18,9 Mio Franken einbezahlt. Die
Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraus-sichtlichen Stilllegungs- und
Abbruchkosten sowie den erwarteten Kosten für die Entsorgung der
Stilllegungsabfälle. Dabei wird die Kostenentwicklung bis zur Ausführung der
Arbeiten be-rücksichtigt. Im Auftrag der Verwaltungskommission liessen die
Betreiber die Stilllegungskosten von einer deutschen Firma grundlegend neu
berechnen. Nach der Überprüfung durch die HSK wird die Verwaltungskommission
im November 2002 die Jahresbeiträge 2003-2006 neu festle-gen.

Bern, 7. Juni 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Michael Aebersold, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 31

  Paul Hasenfratz, Vorsitzender der Anlageausschüsse, Tel. 01 830 08 21 oder
079 316 13 42

(Die Jahresberichte können bestellt werden: michael.aebersold@bfe.admin.ch)