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Weko eröffnet Untersuchung über die vorgezogenen Recyclinggebühren

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.5.2002

Weko eröffnet Untersuchung über die vorgezogenen Recyclinggebühren

Die Recycling-Konvention des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der
Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) und
die EasyRec-Vereinbarung der Stiftung Entsorgung Schweiz (Sens)
enthalten Bestimmungen über die Erhebung von vorgezogenen
Recyclinggebühren (vRG). Die Weko untersucht nun, ob es sich bei
diesen Bestimmungen um eine kartellrechtswidrige Preisabrede handelt.

Der Swico und die Sens haben vereinbart, die Entsorgung von
elektrischen und elektronischen Geräten gemeinsam zu organisieren. Das
Organisationskonzept sieht die landesweit garantierte Rücknahme von
ausgedienten Geräten und deren Entsorgung vor. Finanziert wird das
Konzept mittels einer vorgezogenen Recyclinggebühr, die der
Verbraucher beim Kauf eines neuen Gerätes bezahlt. Dafür steht dem
Konsument das Recht zu, ausgediente Geräte kostenlos zurückzugeben.

Hersteller, Importeure und Händler (z.B. Coop, Migros etc.), welche
ihre Geräte durch den Swico entsorgen lassen, unterzeichnen die
sogenannte Swico-Konvention. Diese sieht vor, dass die vRG als fester
Betrag je ausgeliefertes Neugerät zu erheben ist. Die genauen Beträge
sind in einer offiziellen Swico-Tabelle festgelegt. Zudem sind die vRG
in ihrer Höhe verbindlich für alle Mitglieder und werden vom Handel
auf die Verbraucher überwälzt. Ähnliche Bestimmungen enthält die
EasyRec-Vereinbarung der Sens. Die Hersteller, Importeure und Händler
sprechen somit die Höhe der Entsorgungspreise ab. Die Weko geht davon
aus, dass es sich dabei um eine unzulässige Preisabrede handeln könnte
und hat deshalb am 16. Mai 2002 eine Untersuchung eröffnet. Nicht in
Frage gestellt hat die Weko dagegen die Vereinbarung, wonach die
Gebühren beim Verkauf des Neugeräts, d.h. vorgezogen, erhoben werden,
weil diese wichtig ist, um eine hohe Rücklaufquote zu erreichen.

Swico und Sens haben zudem vereinbart, dass der Swico neben der
Organisation der Entsorgung aller Geräte aus den Bereichen Informatik,
Büroelektronik, Telekommunikation und grafischer Industrie neu
diejenige der Geräte der Unterhaltungselektronik übernimmt. Die Sens
organisiert die Entsorgung von Haushaltgross- und -kleingeräten,
Raumluftbehandlungsgeräten, Elektrowerkzeugen und
-installationsmaterial und der elektrischen Gartengeräte. Es scheint
somit, dass sich Swico und Sens den Markt für die Organisation der
Rückführung und Entsorgung von Elektroschrott aufgeteilt haben. Die
Untersuchung soll deshalb auch zeigen, ob es sich bei dieser
Marktaufteilung allenfalls um eine unzulässige Wettbewerbsabrede
handelt.

Auskünfte:
Patrik Ducrey / 031 324 96 78 / 079 345 01 44 /
patrik.ducrey@weko.admin.ch