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Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.5.2002

Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 6. Mai 2002 Swisscom mittels
vorsorglicher Massnahme dazu verpflichtet, ab sofort allen
Wiederverkäufern von ADSL-Diensten den gleichen Rabatt wie ihrer
Tochter Bluewin zu gewähren.

Swisscom stellt ihr Telefonnetz anderen Anbietern von
Internet-Dienstleistungen gegen Entgelt zur Verfügung. Dabei gewährt
sie bei ADSL-Diensten Mengenrabatte, deren Höhe von der Anzahl Kunden
abhängig ist. Bluewin, die Tochtergesellschaft von Swisscom, ist dank
ihrer Kundenzahl die zur Zeit einzige Anbieterin, welche in den Genuss
des maximalen Rabatts kommt. Als Folge davon kann Bluewin
Endkundenpreise für ADSL-Dienste offerieren, die tiefer sind als die
Netzbenutzungsgebühren der Konkurrenz.

Die Weko ist aufgrund ihrer Abklärungen zum Schluss gelangt, dass
Swisscom durch dieses Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit eine
marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie die Konkurrenz von
Bluewin diskriminiert. Damit wird der Wettbewerb in diesem neuen Markt
stark behindert.

Die Bevorzugung von Bluewin hat aufgrund der Dynamik des jungen
Marktes für Breitbanddienste (insb. ADSL) weitreichende Folgen auf
dessen künftige Struktur, weshalb besondere Dringlichkeit geboten ist.
Deshalb muss die Weko bereits vor Erlass des Hauptentscheids dafür
sorgen, dass die Wettbewerbsbehinderung beseitigt wird.
Swisscom wird aus diesem Grund mittels vorsorglicher Massnahme
verpflichtet, ab sofort allen Anbietern von ADSL-Diensten den gleichen
Rabatt wie Bluewin zu gewähren.

In der gleichzeitig eingeleiteten Untersuchung wird die Weko
detailliert prüfen, inwieweit das Verhalten von Swisscom gegen das
Kartellgesetz verstösst.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren 079 667 90 15 
Dr. Patrik Ducrey 031 324 96 78 / 079 345 01 44 / patrik.ducrey@weko.admin.ch