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Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan)

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 1.5.2002

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan)

Der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 eine Reihe von Sanktionsmassnahmen
gegenüber den Taliban und Afghanistan aufgehoben. Die
Flugverkehrsrestriktionen, das Exportverbot für Essigsäureanhydrid, das
Verbot der Ariana Afghan Airlines sowie der Taliban-Vertretungen in der
Schweiz wurden abgeschafft. Somit bestehen keine Sanktionsmassnahmen mehr
gegenüber dem Staat Afghanistan.

Das Rüstungsembargo, die Reiserestriktionen sowie die Finanzsanktionen
bleiben weiterhin in Kraft. Diese Massnahmen richten sich ausschliesslich
gegen die in Anhang 2 der Verordnung namentlich aufgeführten natürlichen und
juristischen Personen, Gruppen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama
bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban. Der Titel der
Verordnung wurde diesem Personenkreis entsprechend angepasst.

Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen
anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen sind, müssen
diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unverzüglich melden.

Zur Zeit sind beim seco aufgrund dieser Verordnung 69 Bankkonten mit einem
Gesamtbetrag von rund 34 Mio. Schweizer Franken blockiert.

Mit dieser Verordnungsänderung setzt die Schweiz die Resolutionen 1388 und
1390 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen um.

Der Verordnungstext und der Anhang 2 sind auf der Internetseite des seco
einsehbar (www.seco-admin.ch, -> Aussenwirtschaftspolitik, ->
Exportkontrollen und Sanktionen, -> Sanktionen).

Auskünfte:
Othmar Wyss, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Tel. 031/324 09 16
oder Roland Vock, Tel. 031/324 07 61