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Inkrafttreten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 11. April 2002

Pressemitteilung

Inkrafttreten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

Der Vertrag, mit dem ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in
Den Haag geschaffen wird, kann auf den 1. Juli dieses Jahres in Kraft
treten. Die dazu notwendigen 60 Ratifikationen sind mit dem heutigen Tag
erreicht worden. Die Schweiz begrüsst dieses Ereignis als einen weiteren
wichtigen Schritt auf dem Weg zum Aufbau einer internationalen
Strafgerichtsbarkeit. Sie hatte bereits am 12. Oktober 2001 ihre
Ratifikationsurkunde hinterlegt.

Mehrere Staaten ratifizieren heute im Rahmen einer schlichten Zeremonie beim
UN-Generalsekretariat in New York das "Römer Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs". Dabei wird die Anzahl der erforderlichen 60
Ratifikationen erreicht und der Vertrag über die Schaffung eines ständigen
internationalen Strafgerichts mit Sitz in Den Haag kann auf den 1. Juli
dieses Jahres in Kraft treten.

Die Schweiz unterstützte die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs
von Anfang an aktiv und hinterlegte ihre Ratifikationsurkunde am 12. Oktober
2001. Sie verfügt bereits über die Gesetzgebung, die eine Zusammenarbeit mit
dem Gerichtshof erlaubt. Die Schweiz setzt sich weiterhin dafür ein, dass
die Voraussetzungen für einen glaub-würdigen, unabhängigen und möglichst
universell abgestützten Gerichtshof gesichert werden.

Der Gerichtshof wird seine Arbeit voraussichtlich im Jahr 2003 aufnehmen. Er
ist für die Beurteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen zuständig, sofern die Vertragstaaten ihren
Strafverfolgungspflichten nicht nachkommen. Aus Schweizer Sicht besonders zu
begrüssen ist der Umstand, dass mit dem Internationalen Strafgerichtshof ein
wirksamer internatio-naler Mechanismus zur Durchsetzung des humanitären
Völkerrechts geschaffen wird. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag
geleistet, damit in bewaffneten Konflikten die Genfer Konventionen und ihre
Protokolle, d.h. das international geltende Recht zum Schutz der
Verwundeten, Gefangenen und der Zivilbevölkerung, vermehrt beachtet werden.

Das Statut wurde 1998 in Rom von 120 Staaten verabschiedet und bis Ende des
Jahres 2000 von 139 Staaten unterzeichnet. Dass schon weniger als vier Jahre
nach der Römer Konferenz über 60 Staaten aus allen Kontinenten ihr
Ratifikationsverfahren abschliessen konnten - oft verbunden mit dem Erlass
neuer Gesetze oder gar mit Verfassungs-änderungen -, zeugt davon, dass die
Errichtung dieser neuen Institution einem weltweiten Bedürfnis entspricht.

Für weitere Informationen: Information EDA, 0041 31 322 31 53