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Bundesrat genehmigt die Teilrevisionsvorlage zum Richtplan des Kantons Zürich / Ergänzung Landschaft

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt die Teilrevisionsvorlage zum Richtplan des Kantons
Zürich / Ergänzung Landschaft

Der Bundesrat hat die Teilrevisionsvorlage / Ergänzung des Teilbereiches
Landschaft zum Richtplan des Kantons Zürich genehmigt. Diese
Zusatzmassnahmen schaffen in den entsprechenden Gebieten günstige
Voraussetzungen für die Naherholung und vernetzen die Lebensräumen von Fauna
und Flora. Mit dieser Genehmigung wird der neue Richtplan auch für die
Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.

Mit der Teilrevisionsvorlage 2001 entspricht der Kanton Zürich der
bundesrätlichen For-derung von 1996 nach einer Ergänzung zum Teilbereich
Landschaft.

Etwa die Hälfte des Kantonsgebietes wird mit der Planergänzung eine
differenzierte und weitgreifende Regelung zum Schutz und zur Nutzung der
Landschaft erhalten. Die hier festge-legten Landschafts-Schutzgebiete,
Landschafts-Förderungsgebiete, Landschaftsverbindungen und Freihaltegebiete
ermöglichen geeignete Randbedingungen für eine nachhaltige räumliche
Ent-wicklung. Mit den vorgesehenen Massnahmen sollte es in diesen Gebieten
gelingen, land-schaftsbelastende Auswirkungen zukünftiger räumlicher
Nutzungen zu unterbinden oder weit-gehend in einem kontrollierten Rahmen zu
optimieren. In diesen Gebieten hat der Kanton Zürich mit der
Richtplanergänzung sowohl günstige Voraussetzungen für die Naher-holung
geschaffen wie auch Lebensräume von Fauna und Flora miteinander vernetzt.

Der Prüfungsbericht äussert sich zudem zu den weiterführenden
Planungsbedürfnissen, die sich in dem von der baulichen Entwicklung stark
belasteten Agglomerationsraum Zürich und im Uferbereich des linken
Zürichsees ergeben. Da in diesem Raum die Voraussetzungen zur Ausschei-dung
von grossräumigen Landschafts-Schutzgebieten und
Landschafts-Förderungsgebieten weitgehend fehlen, sind hier weitere
Vorkehren nötig, damit eine qualitative Aufwertung der Landschaftsbereiche
und die komplementäre Ausgestaltung von Landschaft und Siedlungsraum
gewährleistet werden kann. Die vorgesehenen
Landschafts-Entwicklungs-Konzepte auf regionaler und kommuna-ler Stufe
werden auf diese Aufgaben auszurichten sein, um die vorhandenen
landschaftsplane-rischen Lücken zu schliessen.

Bern, 10. April 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst
Auskünfte:

Dr. Fritz Wegelin, Mitglied der Geschäftsleitung, Bundesamt für
Raumentwicklung,
Tel. 031/322 40 70 oder

Friedrich Weber, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031/322 40 75

Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 7. März
2002