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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Luftverkehrs-Staatsvertrag mit Deutschland

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Luftverkehrs-Staatsvertrag mit
Deutschland

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Staatsvertrag mit Deutschland über den
Luftver-kehr zuhanden der Eidg. Räte verabschiedet. Der Vertrag setzt den
jahrelangen Kontro-versen um die Benützung des süddeutschen Luftraumes beim
Betrieb des Flughafens Zürich und der damit verbundenen Unsicherheit  ein
Ende. Er sichert der Schweiz die Durchführung der Flugsicherung im
süddeutschen Luftraum und regelt den Flugverkehr von und zum Flughafen
Zürich über das Territorium Deutschlands.

Der Vertrag, der am 18. Oktober 2001 nach dreijährigen Verhandlungen in Bern
unterzeichnet wurde, sichert der Schweiz das Recht zu, die Flugsicherung in
einem mehrere tausend Quadratkilometer grossen Gebiet Süddeutschlands
weiterhin durchführen zu können. Zudem legt er die Modalitäten für An- und
Abflüge auf den respektive vom Flughafen Zürich über deutsches Gebiet fest.
Einer der Kernpunkte ist die Beschränkung der Anzahl Flüge auf unter 100'000
pro Jahr. Überdies setzt der Vertrag im süddeutschen Luftraum eine Nachtruhe
zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr fest, die an Wochenenden auf 20.00 Uhr bis
09.00 Uhr ausgedehnt wird. Der Vertrag ist flexibel ausgestaltet und enthält
Ausnahmebestimmungen, so beispielsweise die Möglichkeit, aus
Sicherheitsgründen oder wegen schlechten Wetters Anflüge in der Sperrzeit
weiterhin von Norden her durchführen zu können.

Die Nachtflugregelung ist als erste vorgezogene Massnahme seit dem 19.
Oktober 2001 in Kraft; die Wochenendregelung wird als zweite vorgezogene
Massnahme ab Beginn des Winterflugplans Ende Oktober 2002 folgen. Die
restlichen Bestimmungen des Vertrages entfalten ab Februar 2005 ihre
Wirkung. Die vertraglich vorgesehene Kommission zwischen beiden Ländern hat
sich ebenfalls bereits gebildet. Sie begleitet die Umsetzung des Vertrags
und soll auch in Zukunft als Plattform zur Behandlung sämtlicher Fragen
dienen, welche sich im Zusammenhang mit dem Abkommen stellen.

Der Staatsvertrag bildet im Weiteren eine wichtige Rahmenbedingung für das
neue Betriebskonzept des Flughafens Zürich. Diese luftrechtlich
vorgeschriebene Überprüfung aller betrieblichen Aspekte ergibt sich aus der
Erneuerung der Konzession durch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) im letzten Jahr. Im Rahmen eines
Koordinationsprozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden
nun seit Abschluss des Staatsvertrages mögliche Betriebsvarianten evaluiert,
welche auch die Vorgaben des Staatsvertrages zu berücksichtigen haben.
Mehrere Varianten liegen bereits vor. Involviert in dieses Verfahren sind
nebst dem Flughafen Zürich der Standortkanton, Nachbarkantone, Crossair,
Skyguide und die tangierten Bundesstellen. Das neue Betriebsreglement soll
gleichzeitig mit dem Staatsvertrag in Kraft treten.

Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als eine ausgewogene Lösung, welche
einer langjährigen Kontroverse und schwierigen Verhandlungen ein Ende setzt.
Der Vertrag berücksichtigt die Interessen beider Länder auf angemessene Art.
Bereits 1984 hatten die Schweiz und Deutschland die Frage der An- und
Abflüge zum und vom Flughafen Kloten in einer gemeinsamen
Verwaltungsvereinbarung geregelt. Deren Umsetzung verlief aber nicht
zufriedenstellend. Der Staatsvertrag garantiert nun der Schweiz das Recht,
die Flugsicherung im süddeutschen Luftraum auszuführen und schafft stabile
Verhältnisse für das künftige Betriebskonzept. Letzteres ist auch für eine
erfolgreiche Entwicklung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft
unabdingbar.

Die parlamentarische Behandlung ist für die Sommer- und Herbstsession
vorgesehen. Im Fall der Genehmigung durch das Parlament ist ein Austausch
der Ratifikationsurkunden noch 2002 möglich. Voraussetzung ist allerdings,
dass das Parlament Deutschlands den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt
ebenfalls gutgeheissen hat.

Bern, 08. März 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Daniel Göring, Informationsbeauftragter, BAZL, Telefon 031 324 23
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