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Vorstellung der Staatenberichte der Schweiz vor dem UNO-Ausschuss gegen die Rassendiskriminierung

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 5. März 2002

Pressemitteilung

Vorstellung der Staatenberichte der Schweiz vor dem UNO-Ausschuss gegen die
Rassendiskriminierung

Am 4. und 5. März wurden die Nachfolgeberichte der Schweiz über die
Umsetzung des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder
Form von Rassendiskriminierung vom UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung
begutachtet. Eine Delegation aus Vertretern der Bundesverwaltung, der
Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie kantonaler Behörden haben
den Bericht in Genf präsentiert und Fragen der Ausschussmitglieder
beantwortet.

Die Staatenberichte bezeichnen die Massnahmen, die zur Umsetzung des
Übereinkommens ergriffen wurden. Die Überprüfung der Berichte, die ein
wesentliches Element der Kontrolle über die Umsetzung des Übereinkommens
darstellt, findet in einer Atmosphäre des Dialogs zwischen dem
Expertenausschuss und den Vertragsstaaten statt. Diese Präsentation ist
öffentlich, und interessierte Private oder NGOs können ihr beiwohnen. Im
Anschluss an dieses Verfahren formuliert der Expertenausschuss schriftlich
seine Beanstandungen und Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.

Der Erste Bericht der Schweiz wurde im Dezember 1996 vom Bundesrat genehmigt
und vom Expertenausschuss im März 1998 geprüft. Die nun vorliegenden
Nachfolgeberichte wurden im August 2000 vom Bundesrat genehmigt. Sie
enthalten Ausführungen zur allgemeinen rechtlichen und politischen
Entwicklung in der Schweiz seit der Präsentation des Ersten Berichts.
Wesentliche Punkte sind etwa die Verankerung eines umfassenden
Diskriminierungsverbotes in der neuen Bundesverfassung, die konsequente
Durchsetzung des Straftatbestandes der Rassendiskriminierung sowie weitere
gesetzgeberische Massnahmen, um jede Form von Diskriminierung aus Gründen
der Rasse, Hautfarbe, Abstammung sowie nationaler oder ethnischer Herkunft
zu bekämpfen.

Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung kodifiziert das Verbot der Rassendiskriminierung und
sieht zusätzliche Verpflichtungen vor, um diese zu bekämpfen und um ihr
vorzubeugen. Am 1. Februar 2002 waren 161 Staaten Vertragsparteien der
Konvention, die Schweiz ist ihr im November 1994 beigetreten.

Die Berichte sind abrufbar unter: http://www.eda.admin.ch (Direktion für
Völkerrecht, Veröffentlichungen). Weitere Auskünfte erteilt die Direktion
für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht,
Bundesgasse 18, 3003 Bern,Tel. 031 322 86 81