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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Grenzüberschreitende Kriminalität: Schweiz und Deutschland arbeiten enger zusammen

 

Bern, 01.03.2002. In der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus arbeitet die Schweiz künftig auch mit Deutschland enger zusammen. Der bilaterale Polizeivertrag tritt am 1. März 2002 in Kraft. Dieser sieht unter anderem gemischte Ermittlungsgruppen vor.

Das Übereinkommen regelt die Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden beider Staaten. Es schafft klare rechtliche Grundlagen für besondere Formen der polizeilichen Kooperation und für den Informations- und Datenaustausch. Damit werden die zuständigen Behörden ermächtigt, bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen im jeweiligen Nachbarstaat Observationen, Nacheile und kontrollierte Lieferungen bestimmter Gegenstände durchzuführen sowie in gemischten Kontroll-, Observations- und Ermittlungsgruppen tätig zu werden. Geregelt sind ausserdem der Austausch von Beamtinnen und Beamten sowie Hilfeleistungen bei sicherheitsrelevanten Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen.

Umsetzung in Etappen

Die Umsetzung des Vertrages wird in Etappen vollzogen. Die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen laufen bereits. Mit dem in Kraft tretenden Vertrag wird grösstenteils die bereits bestehende Praxis rechtlich verankert. In anderen Bereichen, wie etwa der Datenübermittlung, müssen noch neue technische Instrumente geschaffen werden.

Die Schweiz handelt seit 1995 bilaterale Zusammenarbeitsabkommen mit den Nachbarstaaten aus, um den Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität, den Terrorismus und gegen die illegale Migration zu verstärken. Das Abkommen mit Italien ist bereits am 1. Mai 2000, dasjenige mit Frankreich am 1. Oktober 2000 und das mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein am 1. Juli 2001 in Kraft getreten. Diese Verträge eröffnen in der Praxis neue Möglichkeiten in der Polizeizusammenarbeit und gewährleisten die in der heutigen Kriminalitätsbekämpfung unabdingbare enge, internationale Zusammenarbeit.

 

Die Botschaft ist unter http://www.bk.admin.ch/ch/d/ff/2000/index0_8.html unter der Nummer 862 einsehbar.

Weitere Auskünfte:

Veronica Blattmann, Bundesamt für Polizei, Tel: 031 323 94 83