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Holzerntearbeiten im Bauern- und Privatwald müssen sicherer werden

PRESSEMITTEILUNG

Holzerntearbeiten im Bauern- und Privatwald müssen sicherer werden

Mit einem Massnahmenpaket wird das Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Arbeitssicherheit bei
Waldarbeiten im Bauern- und Privatwald weiter verbessern. Dies hat der
Gesamtbundesrat heute beschlossen. So sollen Holzernte- und
Motorsägearbeiten gegen Entgelt künftig nur noch mit einem Kompetenznachweis
(Ausbildung, Erfahrung) ausgeführt werden dürfen. Zudem soll die Ausbildung
forstlicher Hilfskräfte und Waldarbeiter verbessert werden. Hintergrund des
Pakets sind Todesfälle bei Aufräumarbeiten nach "Lothar".

Der Sturm Lothar hat nicht nur sehr grosse Waldschäden verursacht, er
forderte im Jahr 2000 auch 16 Menschenleben bei Arbeiten im Sturmholz. Im
vergangenen Jahr starben sogar 19 Personen, darunter auch solche bei
regulären Waldarbeiten. In den meisten Fällen waren die Toten forstlich
nicht ausgebildete Personen, die im Bauern- oder Privatwald arbeiteten. Um
die Anzahl Tote und Verletzte im Bauern- und Privatwald zu senken, hat das
UVEK diverse Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen, welche von der
Eidgenössischen Forstdirektion im Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) koordiniert werden, umfassen insbesondere:

? Holzernte- und Motorsägearbeiten gegen Entgelt dürfen nur noch mit einem
Kompetenznachweis (Ausbildung, Erfahrung) ausgeführt werden. Die Kompetenz
kann mit dem Besuch von Holzerkursen erlangt werden. In einigen Kantonen
sind ähnliche Vorschriften bereits gesetzlich verankert, etwa in den
Kantonen Bern und Graubünden.

? Die Ausbildung von Personen ohne forstlichen Berufsabschluss
(Waldarbeiter, Landwirte, Privatwaldbesitzer) muss weiterhin mit einem
regionalen Kursangebot gesichert und verbessert werden.

? Bundesbeiträge an Waldarbeiten sollen nur noch ausgerichtet werden, wenn
diese fachgerecht und sicherheitskonform durchgeführt werden.

? Die zum Vollzug der Massnahmen notwendigen Änderungen im Waldgesetz (WaG)
und in der Waldverordnung (WaV) werden ins Waldprogramm Schweiz (politisches
Handlungs-programm) integriert, welches bis Ende 2003 ausgearbeitet ist.

Analyse des Unfallgeschehens

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva und die Eidg.
Forstdirektion hatten im Zug der Aufräumarbeiten nach "Lothar" wiederholt
zur Vorsicht bei Waldarbeiten aufgerufen. Trotzdem verunglückten im Jahr
2000 16 Personen tödlich. Mit einer Ausnahme waren temporär im Wald
Arbeitende betroffen sowie forstlich nicht ausgebildete Personen. Die
tödlichen Unfälle ereigneten sich vor allem im Bauern- und Privatwald (10
verunfallte Landwirte). Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesrates verfasste
Analyse. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Eidg. Forstdirektion
bestehend aus Vertretern der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt
(Suva), des Waldwirtschaft Verband Schweiz (WVS) und der Beratungsstelle für
Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) analysierte das Unfallgeschehen.

Unter den Opfern sind nur wenige Mitarbeiter von Forstbetrieben zu finden.
Dies ist auf die Aufklärungsarbeit von Suva und Eidgenössischer
Forstdirektion in den letzten zehn Jahren zurückzuführen: Mit dem
Suva-Massnahmenpaket "Wald - Sicherheit ist machbar" ist die
Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Bildungsprojekt PROFOR der Eidg.
Forstdirektion gefördert worden. In der Folge sind die Unfallzahlen um
markante 30 Prozent zurück gegangen. Die Häufigkeit der Berufsunfälle in der
Forstbranche, bezogen auf 1000 Vollbeschäftigte, sank in diesem Zeitraum von
441 auf 284 pro Jahr.

Wieviele Personen sich hingegen im Bauern- und Privatwald bei Waldarbeiten
verletzten, ist nicht bekannt. Diese Personen sind nicht bei der Suva
versichert. Einzig die von den Medien aufgegriffenen tödlichen Unfälle
können als Indikator herangezogen werden. Dabei zeigt sich, dass im Zeitraum
1990 bis 1999 die Anzahl tödlicher Unfälle pro genutzte Holzmenge in Bauern-
und Privatwäldern fünfmal höher war als in Forstbetrieben (Berufsunfälle).

Bern, 20. Februar 2002

UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst