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Den Schutz der Mutterschaft verbessern

Bundesrat will eine rasche Lösung zur Schliessung der Lücken.

 

Das auf einer Revision des Obligationrechts (OR) beruhende Modell für einen Mutterschaftsurlaub ist in der Vernehmlassung weitgehend auf Ablehnung gestossen. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass das von Nationalrat Pierre Triponez und den Nationalrätinnen Thérèse Meyer-Kälin, Jacqueline Fehr und Ursula Haller lancierte Modell bevorzugt würde. Wird der parlamentarischen Initiative Triponez Folge gegeben, ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, diese zu unterstützen. Er verzichtet deshalb vorerst auf eine eigene Botschaft. Sobald ein ausgearbeiteter Vorschlag des Parlamentes vorliegt, wird er seine Haltung präzisieren. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Lücken des geltenden Rechts auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben.

Gemäss Vernehmlassungsentwurf sollen Arbeitnehmerinnen, die ein Kind bekommen, Anspruch auf einen von den Arbeitgebern bezahlten Mutterschaftsurlaub haben. In Bezug auf die Dauer dieses Urlaubs enthielt der Vorentwurf zwei Varianten: Nach der einen dauerte der Urlaub 8 bis 14 Wochen je nach Dienstalter der Arbeitnehmerin; nach der anderen dauerte er 12 Wochen unabhängig vom Dienstalter. Anders als nach geltendem Recht durfte die Dauer des Urlaubs nicht gekürzt werden, und zwar auch dann nicht, wenn die Arbeitnehmerin im gleichen Dienstjahr aus anderen Gründen - beispielsweise wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft - arbeitsverhindert war.

Die Vernehmlassungsteilnehmer bejahen zwar, dass der Mutterschaftsurlaub angemessen gesetzlich geregelt werden muss. Fast alle Kantone, Parteien und Organisationen verwerfen allerdings die vorgeschlagene Lösung. Sie machen vor allem geltend, dass die Kosten allein von den Arbeitgebern getragen werden müssten. Die finanzielle Belastung könne von den kleinen und mittleren Unternehmen und in den Branchen mit hohem Anteil an Frauen in gebärfähigem Alter kaum verkraftet werden.

Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer haben sich für eine andere Lösung ausgesprochen. Sie bevorzugen eine Regelung, bei der - im Sinne der parlamentarischen Initiative Triponez - der Lohnausfall erwerbstätiger Mütter während 14 Wochen zu 80 Prozent über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird oder bei der - im Sinne der ursprünglich von Nationalrätin Meyer-Kälin eingereichten Motion "Mutterschutz und Mischfinanzierung" der Kommission des Nationalrats für soziale Sicherheit und Gesundheit - die Arbeitnehmerinnen während der ersten 8 Wochen des Mutterschaftsurlaubes den Lohn erhalten und für weitere 6 Wochen ihr Lohnausfall durch die EO-Kasse oder auf andere Weise gedeckt wird. Der Bundesrat hatte sich für eine volle Deckung des Lohnausfalls ausgesprochen.

Der Bundesrat erachtet es in jedem Falle als wichtig, die schwerwiegenden Lücken beim Mutterschaftsurlaub raschmöglichst zu schliessen und unterstützt das Parlament in seinen Bestrebungen. Deshalb verzichtet er vorderhand darauf, eine Botschaft zu einer entsprechenden Revision des OR auszuarbeiten und ist bereit, allenfalls die parlamentarische Initiative Triponez zu unterstützen, sofern das Parlament rasch eine entsprechende Vorlage ausarbeitet. Sollte der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Triponez nicht Folge geben, wird das EJPD eine Botschaft zu einer OR-Lösung ausarbeiten.

Die Zusammenstellung der Vernehmlassungen ist auf der Website des BJ abrufbar: www.ofj.admin.ch

 

Bern, 21. November 2001

Weitere Auskünfte:

Giacomo Roncoroni, Bundesamt für Justiz, Tel: 031 322 41 26