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FAO-Konferenz: Erfolg für nachhaltige Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 15.11.2001

FAO-Konferenz: Erfolg für nachhaltige Landwirtschaft

Die 31. FAO-Konferenz in Rom hat ein verbindliches Übereinkommen
(Treaty) verabschiedet, das den freien Austausch und die nachhaltige
Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und
Landwirtschaft auch in Zukunft sicherstellen soll. Die schweizerische
Agrarpolitik erhält damit erstmals auf internationaler Ebene für
solche Anliegen in einem eigenständigen Abkommen einen Rechtsrahmen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte für die Verhandlungen die
Federführung.
Sieben Jahre haben die Revisionsarbeiten am „International Undertaking
on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture“ gedauert. Mit der
Annahme des Treaty durch die FAO-Konferenz konnten die Arbeiten jetzt
abgeschlossen werden. 116 Länder stimmten für das Übereinkommen, die
USA und Japan enthielten sich der Stimme. Das BLW hat in der
zuständigen FAO-Kommission mit dem Vizepräsidium eine wichtige Rolle
gespielt. Dank den finanziellen Beiträgen der Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des BLW konnten auch
ausserordentliche Verhandlungsrunden in der Schweiz durchgeführt
werden, die eine Konsensfindung stark förderten.
Für die Länder des Nordens wie auch des Südens ist die Annahme des
Treaty ein grosser politischer Erfolg für eine nachhaltige
Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Aufgaben. Das Übereinkommen
verlangt unter anderem von den Parteien, dass diese gerechte
Agrarpolitiken entwickeln. Diese sollen vielfältige
landwirtschaftliche Betriebssysteme fördern. Diese Bestimmungen werden
insbesondere erlauben, die bisher in der Schweiz verfolgte Politik der
multifunktionalen Landwirtschaft weiter zu entwickeln.
Das multilaterale Abkommen regelt zudem den freien Zugang für
bestimmte, in einer Liste festgehaltene pflanzengenetische Ressourcen,
welche für die Ernährung und Landwirtschaft von besonderer Bedeutung
sind. Es schafft die Grundlage dafür, dass die ursprünglichen Inhaber
von pflanzengenetischen Ressourcen am Gewinn beteiligt werden, der
durch eine kommerzielle Nutzung erzielt wird. Das Treaty anerkennt die
traditionellen Leistungen der Bauern hinsichtlich der Erhaltung und
Weiterentwicklung von pflanzengenetischen Ressourcen. Die
Ausgestaltung dieser „Farmers Rights“ wurde der nationalen
Gesetzgebung überlassen.

Auskünfte:
Hans-Jörg Lehmann, Stabsstelle Ökologie, Tel. 031-322 26 28