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Neue Verordnung über Niederspannungsinstallationen: Verantwortung für Kontrollen trägt nun der Eigentümer

MEDIENMITTEILUNG

Neue Verordnung über Niederspannungsinstallationen: Verantwortung für
Kontrollen trägt nun der Eigentümer

Der Bundesrat hat die Verordnung über die elektrischen
Niederspannungsinstallationen (NIV) verabschiedet. Sie ersetzt die
Vorschriften von 1989 und passt die Kontrolle der
Niederspannungsinstallationen den geänderten Rahmenbedingungen der
Elektrizitätsversorgung an. Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2002
in Kraft.

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der
Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden.
Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist neu der Eigentümer
der Installation. Dieser wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen
(EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach
den Regeln der Technik erstellt und gewartet wird. Auf Grund der
Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der
Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Sobald
diese den guten Zustand der Installation bestätigt, kann er gegenüber dem
EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das
Eidgenössische Starkstrominspektorat sorgen künftig in erster Linie für die
Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer und kontrollieren nur noch
in Ausnahmefällen selber.

Die neue Verordnung bedeutet vor allem für die Eigentümer von Installationen
eine Umstellung gegenüber der bisherigen Praxis in Bezug auf die Kontrolle
der Installationen. Sie dürfen sich künftig nicht mehr darauf verlassen,
dass die EVU weiterhin von sich aus die Installationen kontrollieren,
sondern müssen selber aktiv werden. Sie können andererseits auf die
Unterstützung der Elektrokontrolleure zählen, die ihnen als Fachleute im
Bereich elektrische Sicherheit für die Installationskontrolle zur Verfügung
stehen.

Bern, 7. November 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Werner Gander, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 27

Der Verordnungstext ist auf der Homepage des BFE
(http://www.energie-schweiz.ch) publiziert.