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Die Schweiz tritt dem Internationalen Strafgerichtshof bei

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 12. Oktober 2001

Pressemitteilung

Die Schweiz tritt dem Internationalen Strafgerichtshof bei

Die Schweiz ratifiziert heute in New York ein Vertragswerk - das "Römer
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs" - mit dem ein ständiger
internationaler Strafgerichtshof geschaffen wird. Die Bundesversammlung
hatte dem Beitritt am 21. Juni dieses Jahres zugestimmt.

Der Gerichtshof wird seine Arbeit aufnehmen, wenn 60 Staaten dem Statut
beigetreten sind. Die Schweiz mitgerechnet, haben bislang 43 Staaten
ratifiziert, darunter auch alle Nachbarstaaten der Schweiz. Es darf erwartet
werden, dass das Statut innert weniger Monate in Kraft tritt.

Der künftige Gerichtshof wird für die Beurteilung besonders schwerer
Verbrechen zuständig sein: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen. Obwohl es an Verboten in diesem Bereich nicht fehlt,
sind auch in der jüngeren Geschichte Millionen von Kinder, Frauen und Männer
Opfer unsäglicher Gräueltaten geworden. Allzu oft sind die dafür
Verantwortlichen nie zur Rechenschaft gezogen worden. Der Internationale
Strafgerichtshof soll dazu beitragen, dass das humanitäre Völkerrecht und
das Völkerstrafrecht in Zukunft wirksamer durchgesetzt werden.

Der Gerichtshof wird seinen Sitz in Den Haag haben - in Nachbarschaft zum
Kriegsverbrechertribunal, das vom UNO-Sicherheitsrat als Reaktion auf die
kriegerischen Ereig-nisse in Jugoslawien eingesetzt worden war. Der ständige
Internationale Strafgerichtshof - der kein Organ der UNO ist - ist aber
breiter abgestützt und mehr auf die Zukunft angelegt: Er wird  generell für
die Beurteilung von Verbrechen zuständig sein, die nach dem Inkrafttreten
des Statuts auf dem Staatsgebiet eines Vertragsstaats oder von einem seiner
Staatsangehörigen begangen werden.

Dabei bleibt die Strafverfolgung in erster Linie Sache der innerstaatlichen
Behörden. Der internationale Strafgerichtshof wird nur dann tätig, wenn die
zuständigen nationalen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind,
ein solches Verbrechen ernsthaft zu verfolgen. Zu denken ist etwa an eine
Situation, in denen die Justizbehörden eines Landes als Folge kriegerischer
Ereignisse zusammengebrochen sind oder von Personen kontrolliert werden, die
an den fraglichen Verbrechen mitschuldig sind. Der Gerichtshof läuft damit
gewissermassen auf "stand by" und soll nur dann wirklich aktiviert werden,
wenn für sein Eingreifen Bedarf besteht. Dabei ist er gewissermassen umso
erfolgreicher, je weniger er zu tun hat.

Vor dem Hintergrund der humanitären Tradition der Schweiz und ihrer Rolle
als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz die Arbeiten zur
Errichtung eines starken und unabhängigen Gerichtshofs massgeblich
unterstützt. Mit der heutigen Ratifikation will die Schweiz auch weiterhin
zum Erfolg des Gerichtshofs beitragen. Bereits wurden die gesetzlichen
Grundlagen geschaffen, die es der Schweiz erlauben, mit dem Gerichtshof
zusammenzuarbeiten.