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Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik eröffnet

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.9.2001

Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik eröffnet

Die agrarpolitischen Massnahmen sollen auf die veränderten
Rahmenbedingungen und die zukünftigen Herausforderungen hin optimiert
werden. Der Bundesrat hat heute das EVD ermächtigt, bis zum 10. Januar
2002 eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik
durchzuführen. Die Vorlage mit dem Titel „Agrarpolitik 2007“ (AP 2007)
beinhaltet unter anderem eine weitere Flexibilisierung des
Milchmarktes.
Die Verfassungsgrundlage sowie die Grundzüge und Zielsetzungen der
Agrarpolitik 2002 sind nach wie vor richtungsweisend. Im Gegensatz zu
den grundlegenden Reformen des letzten Jahrzehnts geht es im neuen
Revisionspaket AP 2007 darum, den eingeschlagenen Weg konsequent
weiterzuverfolgen und die agrarpolitischen Massnahmen auf die Ziele
und die veränderten Rahmenbedingungen hin zu optimieren. Eine zentrale
Herausforderung wird darin bestehen, die Wettbewerbsfähigkeit der
Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im Kontext der Nachhaltigkeit
weiter zu verbessern. Dabei kommt der Milchmarktordnung eine
entscheidende Rolle zu. In diesem für die Landwirtschaft zentralen
Sektor eröffnen sich mit dem Inkrafttreten des bilateralen
Käseabkommens mit der EU neue Chancen, die es mit der nötigen Dynamik
und Risikobereitschaft zu nutzen gilt. Das ist möglich, wenn unter
anderem die Milchkontingentierung mittelfristig aufgehoben wird.
Parallel zur Optimierung der Massnahmen sollen die Zahlungsrahmen 2004
bis 2007 für die Landwirtschaft so ausgestaltet werden, dass der
Strukturanpassungsprozess möglichst sozialverträglich abläuft. Deshalb
sind keine aktiven Ausstiegshilfen im Sinne einer Frühpensionierung
erforderlich. Hingegen sollen Umschulungsbeihilfen für
ausstiegswillige Bäuerinnen und Bauern den Veränderungsprozess sozial
flankieren.
Die Umsetzung der AP 2007 bedingt Änderungen in fünf Bundesgesetzen
(BG): Landwirtschaftsgesetz, BG über das bäuerliche Bodenrecht, BG
über die landwirtschaftliche Pacht, Schweizerisches Zivilgesetzbuch
und Tierseuchengesetz. Zudem soll eine neue Gesetzesgrundlage für die
Finanzierung der Verbrennung vom Tiermehl geschaffen werden.
Im Frühling 2002 will der Bundesrat die Botschaft an das Parlament
verabschieden, damit die Gesetzesanpassungen gleichzeitig mit dem
neuen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft auf den 1. Januar 2004 in
Kraft treten können.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind spätestens ab 26. September 2001
online zugänglich unter www.blw.admin.ch (Thema „Agrarpolitik 2007“)

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Jürg Jordi, Sektion Information, Tel.
031 322 81 28