Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Klärschlamm in der Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.9.2001

Klärschlamm in der Landwirtschaft

Ausstieg bis in einigen Jahren
Klärschlamm soll in der Landwirtschaft künftig nicht mehr verwendet
werden; ein sofortiger Ausstieg ist jedoch nicht nötig. Darauf haben
sich das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie weitere Bundesstellen
geeinigt. An einem Workshop in Bern wird heute die Haltung der
Bundesämter den interessierten Kreisen erläutert.

Auf den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft soll
mittelfristig ganz verzichtet werden. Stattdessen soll der Klärschlamm
künftig gänzlich verbrannt werden. Darin sind sich die Bundesämter für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Landwirtschaft (BLW), Gesundheit
(BAG) und Veterinärwesen (BVET) einig. Ihre Haltung wird heute den
betroffenen Kreisen anlässlich eines Workshops in Bern vorgestellt,
darunter dem Schweizerischen Bauernverband sowie den Schweizer
Milchproduzenten. Dabei werden auch die Ergebnisse der Risikoanalyse
über Abfalldünger vorgestellt*

Der Grund für den geplanten Ausstieg ist die Tatsache, dass die
Nachfrage nach Klärschlamm als kostenlosem Dünger für die
Landwirtschaft seit Jahren sinkt. Im Klärschlamm sind nicht nur
Nährstoffe, sondern auch eine ganze Reihe von Schadstoffen enthalten.
Heute lassen sich dank moderner Analysenmethoden nebst altbekannten
Schadstoffen wie den Persistenten organischen Schadstoffe (PCB) oder
den chlorierten Dioxinen auch andere organische Stoffe schon in Spuren
nachweisen; dazu gehören Arzneimittelrückstände, Duftstoffe oder
natürliche und künstliche Hormone.
Bei der Bioproduktion ist der Einsatz von Klärschlamm deshalb schon
lange untersagt. In den letzten Monaten ist die Nachfrage noch mehr
zurückgegangen, da die Befürchtung laut wurde, durch Abwässer aus
Schlachthöfen sei Klärschlamm mit BSE-auslösenden Prionen belastet.
Obwohl das BSE-Infektionsrisiko bei tadelloser Hygiene im Schlachthof
und nach Abtrennung der festen Schlachtabfall-Bestandteile
vernachlässigbar ist, verbieten nun auch die Grossverteiler den
Klärschlammeinsatz, sofern Fleisch- und Milchprodukte mit
Qualitätslabel hergestellt werden. Weil die Konsumentinnen und
Konsumenten Label-Produkte immer mehr bevorzugen und die Bauern sich
diesem Bedürfnis anpassen, ist in Zukunft mit einem weiteren starken
Rückgang des Absatzes von Klärschlamm zu rechnen.

Die Ausstiegsstrategie aus der Klärschlammverwendung in der
Landwirtschaft wird nach Auswertung des heutigen Workshops zusammen
mit den interessierten Kreisen in den
 nächsten Wochen konkretisiert. Nach Vorstellung der Bundesämter
sollte die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft ab ca.
2003 bis 2005 verboten sein. BUWAL und BLW müssen hierzu die
notwendigen gesetzlichen Vorschriften anpassen, u.a. die
Stoffverordnung.

Im Internet abrufbar unter:
http://www.blw.admin.ch/themen/hstoffe/duenger/d/

Verbrennungskapazitäten werden geprüft

In den über 900 Kläranlagen der Schweiz fallen jährlich rund 4
Millionen Tonnen an flüssigem Klärschlamm an, was einer
Trockensubstanz (TS) von rund 200'000 Tonnen entspricht. In den
vergangenen Jahren wurden gut 40 Prozent davon in der Landwirtschaft
verwendet. Die restlichen 120'000 Tonnen TS wurden in speziellen
Verbrennungsanlagen, in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) oder in
Zementfabriken verbrannt.
Damit in Zukunft der gesamte Klärschlamm umweltverträglich beseitigt
werden kann, bereiten der Bund, die Kantone, die Abwasserverbände, die
Entsorgungswirtschaft und die Zementindustrie die Entsorgung der heute
noch landwirtschaftlich verwendeten 80'000 Tonnen TS sowie die
Koordination der vorhandenen Anlagen vor. Die bestehenden
Trocknungsanlagen müssen optimal genutzt werden. Die Zementindustrie
hat eine zusätzliche Verbrennungskapazität von 30'000 Tonnen
angeboten. Ob die KVA noch mehr Klärschlamm entsorgen können, wird
zurzeit geprüft. Zur Überbrückung von Engpässen wird entwässerter
Klärschlamm bereits heute zur Verbrennung in ausländische
Braunkohlekraftwerke exportiert.

Vor- und Nachteile des Verbrennens

Durch Verbrennung gehen die im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe
verloren. Verglichen mit den gesamten in der Landwirtschaft
eingesetzten Düngemengen ist die Bedeutung des Klärschlamms allerdings
gering. So entsprechen die im letzten Jahr auf Feldern und Wiesen
ausgebrachten 2000 Tonnen Phosphor aus Abwasserreinigungsanlagen nur
gerade 5 Prozent der gesamten in der Schweizerischen Landwirtschaft
umgesetzten Phosphormenge.
Hingegen spricht für die Verbrennung, dass Klärschlamm  Schadstoffe
enthält: Persistente organische Schadstoffe (PCB) oder
Organochlor-Pestizide (DDT, Aldrin), deren Produktion man schon vor
Jahrzehnten verboten hat, sind im Klärschlamm weiterhin auffindbar.
Auch chlorierte Dioxine und polyzyklische Aromaten, welche als
Nebenprodukte bei thermischen Prozessen entstehen, sind im Klärschlamm
enthalten. Die primären Quellen für den Eintrag in die Umwelt sind bei
diesen Schadstoffen eliminiert oder zumindest saniert worden. Wegen
ihrer Persistenz zirkulieren sie aber weiterhin in der Umwelt. Durch
die Verbrennung werden diese Schadstoffe zerstört und dem
Stoffkreislauf entzogen.

Auskünfte:
Jürg Jordi, Pressesprecher BLW, 031 322 81 28 
Elisabeth Maret, Pressesprecherin BUWAL, 079 504 52 55