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Gegen pädophile Inhalte im Internet

Der Bundesrat setzt auf Koordination und konzertiertes Vorgehen mit den Kantonen

Der Bundesrat ist entschlossen, die mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen begangenen strafbaren Handlungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt zu bekämpfen. Im Vordergrund steht dabei die Kinderpornographie im Internet. Dies hat der Bundesrat in seinen Antworten auf zwei Motionen am Mittwoch festgehalten.

Die Motionen, welche die Rechtskommission des Nationalrates und Nationalrätin Aeppli Wartmann eingereicht haben, weisen auf die Notwendigkeit hin, kriminelle Handlungen an Kindern, namentlich mittels Internet, effizienter zu bekämpfen. U. a. wird der Bundesrat aufgefordert, ein geeignetes Instrumentarium zur Bekämpfung der Pädophilie auf dem Internet zu schaffen. Angestrebt wird auch die Verlagerung der entsprechenden Ermittlungskompetenz auf die Bundesbehörden.

Bedürfnis erkannt

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Bund im Kampf gegen Kinderpornograhpie im Internet eine aktive Rolle übernehmen muss. In diesem Bereich sind primär die kantonalen Behörden für die Ermittlungen zuständig. Die zahlreichen Medienberichte über aufgedeckte Fälle sind ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Das globale und anonyme Medium Internet hat aber die Möglichkeit geschaffen, dass pädophile Inhalte seit einigen Jahren in einem noch nie dagewesenen Ausmass verbreitet werden.

In seinen Stellungnahmen zu den Motionen erklärt der Bundesrat, er wolle auf diese Entwicklung mit einer verstärkten Koordination zwischen Bund und Kantonen antworten. Entsprechend den Vorschlägen einer Arbeitsgruppe beabsichtigt er, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Internet-Monitoring-Stelle zur Analyse des Internets hinsichtlich rechtswidrigen Inhaltes einzurichten. In Ergänzung dazu soll eine Clearing-Stelle die Koordination der Verfahren und die Zuweisung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sicher stellen. Aufgrund der Kompetenzverteilung sind solche Instrumente im Interesse einer wirksamen Strafverfolgung und zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu schaffen.

Vorteile der Kompetenzverteilung bewahren

Auf eine Verlagerung der Ermittlungskompetenzen von den Kantonen zum Bund im Bereich der Cyberkriminalität will der Bundesrat jedoch zur Zeit verzichten. Er will nicht die funktionierende Bekämpfung der Kinderpornografie gefährden und sieht klare Vorteile in der bestehenden Aufgabenteilung zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Auch wenn die Verbreitung pädophiler Bilder im Internet die Forderung nach staatlichen Massnahmen stärkt, muss bei der Strafverfolgung die Wahrung der Integrität des Kindes selbst im Zentrum stehen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Beziehungsdelikte. Die Ermittlungen werden deshalb auch zum Schutz des verletzten Kindes richtigerweise von den kantonalen Behörden geführt, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut sind.

Hinzu kommt, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den kommenden Jahren stark ausgebaut werden, um die bereits beschlossenen neuen Kompetenzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität wahrnehmen zu können. Die Übertragung weiterer Ermittlungskompetenzen in diesem ehrgeizigen und anspruchsvollen Prozess hiesse nicht nur die Umsetzung der Effizienzvorlage zu gefährden, sondern auch eine Lücke in der Bekämpfung der Pädophilie entstehen zu lassen; denn die Umsetzung weiterer Kompetenzen beim Bund wäre vor allem in personeller Hinsicht nicht gesichert.

Bern, 12. September 2001

Weitere Auskünfte:

Urs Bartetzko, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 324 93 31