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Weiterer Entscheid im Fall Niyonteze

Oberauditorat
3003 Bern, 30.08.2001
Informationsbeauftragter

P r e s s e m i t t e i l u n g

Weiterer Entscheid im Fall Niyonteze

Am 31. August 2001 wird das Militärappellationsgericht 1 darüber
entscheiden, ob dem verurteilten ruandischen Kriegsverbrecher Fulgence
Niyonteze einen bedingten Vollzug der Landesverweisung gewährt werden kann.

Der ruandische Ex-Bürgermeister Fulgence Niyonteze wurde im April 2001 vom
Eidgenössischen Militärkassationsgericht (MKG) letztinstanzlich wegen
Verletzung der Genfer Konventionen zu einer Zuchthausstrafe von 14 Jahren
verurteilt. Damit ist es dem Urteil der Vorinstanz, dem Entscheid des
Militärappellationsgerichts 1 vom Mai 2000, gefolgt. Dagegen hat das MKG die
ebenfalls von der Vorinstanz ausgesprochene Nebenstrafe von 15 Jahren
Landesverweisung kassiert. Es bemängelte am Entscheid, dass die Vorinstanz
nicht begründet habe, warum die Landesverweisung nicht bedingt vollzogen
werden könne. Deshalb hat das Militärppellationsgericht 1 unter dem Vorsitz
von Oberst Luc Hafner noch einmal über diese Frage zu entscheiden. Die
ausgesprochene Zuchthausstrafe von 14 Jahren ist jedoch bereits
rechtskräftig und wird von diesem neuen Entscheid deshalb nicht berührt.
Das Verfahren vor dem Militärappellationsgericht 1 findet am Freitag, 31.
August 2001, in Rolle statt.

Oberauditorat
Informationsbeauftragter