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Verbreitung von Lokalradioprogrammen über Satellit nur beschränkt möglich

Der Bundesrat hat am Dienstag Beschwerden von Radio Top und von Radio Framboise abgewiesen, die ihre Programme unverschlüsselt über den Satellit Hotbird3 verbreiten wollten.

Das UVEK stimmte den Gesuchen der beiden Lokalradiogesellschaften, die ihre Programme über Satellit verbreiten wollten, grundsätzlich zu. Das Departement verband dies aber mit der Auflage, die Signale in verschlüsselter Form zu übertragen, weil sie sonst in ganz Mitteleuropa und damit auch in der ganzen Schweiz frei empfangbar gewesen wären. Dies hätte einen klaren Verstoss gegen die den beiden Lokalradios erteilten Konzessionen dargestellt. Konzessionen sind entsprechend der UKW-Sendernetzplanung auf ein genau umschriebenes Gebiet beschränkt.

Die Beschwerdeführer machten geltend, dass die zurzeit hohen Kosten einer Verschlüsselung (rund Fr. 70'000.- bei 10 Antennen) eine Satellitenverbreitung für Lokalradios praktisch verunmöglichten. Für den Bundesrat ist dagegen das sogenannte 3-Ebenen-Modell (lokale/regionale, nationale/sprachregionale und internationale Programme) massgebend. Es stellt einen Grundpfeiler des RTVG dar, der bei einer unverschlüsselten Verbreitung von lokalen Radioprogrammen über Satellit ausgehöhlt würde. Eine allfällige Änderung dieses Modells wäre Sache des Gesetzgebers.

Bern, 5. Juli 2001

Weitere Auskünfte:

Marino Leber, Bundesamt für Justiz, 031 322 41 30