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Bericht zur Ausländerkriminalität enthält Vorschläge zur Prävention und Bekämpfung

Der Bundesrat hat am Dienstag vom Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität (AGAK) Kenntnis genommen. Der Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wird eine Arbeitsgruppe leiten, die ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Dabei ist den laufenden Projekten Rechnung zu tragen. Erste Ergebnisse sollen wenn möglich bis zur Herbstkonferenz der KKJPD Anfang November vorliegen.

Integrationsförderung als wichtigste vorbeugende Massnahme

Laut AGAK (bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten) kommt Massnahmen, die zu einer besseren Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Gesellschaft führen können, eine zentrale Bedeutung zu. Diese Beurteilung steht im Einklang mit den Aussagen der angehörten Sachverständigen, welche mangelnde Integration übereinstimmend als Hauptgrund für die hohe Ausländerkriminalität bezeichnet haben.

In diesem Zusammenhang ebenso wichtig erscheint der Arbeitsgruppe eine bessere Orientierung der Ausländerinnen und Ausländer über die Zuständigkeiten und Funktionsweise der Behörden sowie über die in der Schweiz geltende Rechtsordnung.

Verstärkte Kontrollen

Von besonderer Bedeutung sind andererseits wirksame vorbeugende und repressive Kontrollmassnahmen. Im Vordergrund stehen angemessene Kontrollen an der Grenze zur Fernhaltung von Personen mit kriminellen Absichten und Massnahmen zur Verhütung von Kriminalität im Landesinneren. Mit einer erhöhten Präsenz von Kontrollorganen lässt sich auch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung verbessern.

Noch bessere nationale und internationale Kooperation

Sodann drängen sich Vorkehren für eine Optimierung behördlicher Zusammenarbeit auf, namentlich beim Informationsaustausch sowie bei der Auswertung und Verbreitung von Erkenntnissen. Hier unterstützt die AGAK vor allem die Zielsetzungen bereits pendenter Projekte wie "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz" (USIS), der polizeilichen Kooperationsverträge und der "Alpeninformationspartnerschaft" mit den Nachbarstaaten

Beim Kriminaltourismus dürfte die Möglichkeit des Strafvollzuges im Heimatstaat die Attraktivität nicht unwesentlich vermindern. Daher drängt sich eine rasche Unterzeichnung des Zusatzübereinkommens zum europäischen Überstellungsübereinkommen auf. Zudem sind die Anstrengungen des Bundes und der Kantone zur Vermeidung von Problemen bei der Papierbeschaffung und bei der zwangsweisen Rückführung in die Heimatstaaten konsequent fortzusetzen. Wenn immer möglich sind mit den betroffenen Staaten auch Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.

Betreuung und Beschäftigungsstrukturen im Asylbereich

Im Asylbereich geht es in erster Linie darum, Personen mit krimineller Vergangenheit schon in den Empfangsstellen zu entdecken und sicher zu stellen, dass ihre Gesuche sowohl vom BFF wie von der Asylrekurskommission prioritär behandelt werden. Um zu verhindern, dass vor allem junge oder alleinstehende männliche Asylsuchende kriminell werden, müssen Betreuungsstrukturen und Beschäftigungsprogramme, wie sie in einigen Kantonen bereits vorhanden sind, gefördert werden. Für diejenigen Personen des Asylbereichs, die längere Zeit in unserem Land bleiben, namentlich für die vorläufig Aufgenommenen, sind präventive Massnahmen zur besseren Integration notwendig.

Keine Sicherheit ohne Preis

Die allgemein angespannten Ressourcen bei den betroffenen Behörden von Bund, Kantonen und Städten geben zu Bedenken Anlass. Die AGAK plädiert deshalb mit Nachdruck dafür, dass erkannte – personelle und materielle – Ressourcendefizite auf allen Stufen so rasch als möglich behoben werden. Dabei ist die Arbeitsgruppe überzeugt, dass eine angemessene Prävention generell günstiger zu stehen kommt als die Folgekosten von Versäumnissen.

Bern, 5. Juli 2001

Weitere Auskünfte:

Christoph Häni, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031/323 72 73

Beat Hegg, Generalsekretär KKJPD, Tel. 031/318 15 05