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Engere Zusammenarbeit zwischen Ägypten und der Schweiz bei der Kriminalitätsbekämpfung

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag in Strafsachen

Die Schweiz und Ägypten wollen bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat zu diesem Zwecke die Botschaft zur Ratifikation des bilateralen Rechtshilfevertrags in Strafsachen verabschiedet. Es handelt sich um den ersten Rechtshilfevertrag, den die Schweiz mit einem arabischen Land abschliesst.

Der am 7. Oktober 2000 in Kairo unterzeichnete Vertrag ermöglicht es beiden Parteien, sich bei der Kriminalitätsbekämpfung gegenseitig aktiv zu unterstützen. Da sich das ägyptische Recht stark auf das französische System ausrichtet, konnten im Rechtshilfevertrag die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens übernommen werden. Der Vertrag regelt insbesondere die Einvernahme von Zeugen, die Übergabe von Dokumenten und Beweismitteln, die Zustellung von Verfahrensurkunden sowie die Beschlagnahmung und Herausgabe von Gegenständen und Vermögenswerten, die von einer strafbaren Handlung herrühren. Der Vertrag ermöglicht unter anderem die Rechtshilfe abzulehnen, wenn es in einem Verfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, konkrete Anhaltspunkte für eine Menschenrechtsverletzung gibt.

Bern, 3. Juli 2001

Weitere Auskünfte:

Astrid Offner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 53 67