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Vernehmlassungsergebnis: Die Totalrevision des Ausländergesetzes wird befürwortet

Über den Gesetzesentwurf gehen die Meinungen auseinander

Der Bundesrat hat am Freitag das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf des neuen Ausländergesetzes (AuG) zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Die Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) vom 26. März 1931 wurde allgemein begrüsst. Bezüglich Zielrichtung und Inhalt des neuen Gesetzes bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen.

Es lassen sich grundsätzlich zwei Haltungen unterscheiden:

  • Einerseits wird beanstandet, der Gesetzesentwurf schaffe zu viele neue, ungerechtfertigte Rechtsansprüche für Personen, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen. Dadurch würden Missbräuche noch zunehmen und die Verfahren unnötig kompliziert.
  • Andererseits wird die Auffassung vertreten, der Entwurf sei von "Überfremdungsangst" geprägt. Die vorgeschlagenen neuen Rechtsansprüche und Vereinfachungen gingen insbesondere im Vergleich mit dem bilateralen EU-Abkommen über die Freizügigkeit zu wenig weit. Die vorgeschlagene Verschärfung bei den Strafbestimmungen und für die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sei unnötig.

Einige Vernehmlasser aus beiden Lagern weisen den Gesetzesentwurf aus grundsätzlichen Erwägungen zurück und fordern eine neue Fassung, die ihren Vorstellungen entspricht. Kritisiert werden insbesondere die Bestimmungen über die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern sowie über den Familiennachzug.

Das Grundkonzept des Entwurfs zum Ausländergesetz kann jedoch im wesentlichen beibehalten werden. Der Bundesrat wird den gerechtfertigten Einwänden und Anregungen Rechnung tragen und eine mehrheitsfähige Lösung suchen.

Botschaft und Gesetzesentwurf im Herbst vorgesehen

Botschaft und Entwurf zum neuen Ausländergesetz werden voraussichtlich im Herbst dem Bundesrat vorgelegt. Heute steht noch nicht fest, wann das bilaterale Abkommen mit der EU über die Freizügigkeit in Kraft treten kann. Da dieses Abkommen ein wesentliches Element der zukünftigen Migrationspolitik darstellt, ist vorgesehen, die Botschaft erst zu verabschieden, wenn bezüglich des bilateralen Abkommens mit der EU über die Freizügigkeit Klarheit besteht.

 

Vorwiegend für Personen aus Nicht-EU-Staaten

Das AuG wird primär auf Drittstaatsangehörige angewendet werden. Für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten sieht das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU eine umfassende Regelung des Personenverkehrs vor (v. a. bezüglich der Einreise, der Zulassung, der Regelung der Anwesenheit, der Erwerbstätigkeit und des Familiennachzugs). Der AuG-Entwurf wird für diese Personen nur in wenigen Fällen subsidiär anwendbar sein, nämlich dann, wenn das Abkommen und die geplanten Ausführungsbestimmungen keine Regelung vorsehen oder wenn die Regelung im AuG günstiger ist.

Vom Gesetzgebungsauftrag zum Entwurf des AuG

Im März 1993 beauftragte die Motion Simmen den Bundesrat, ein Migrationsgesetz auszuarbeiten. Im Auftrag des Vorstehers des EJPD verfasste in der Folge der ehemalige Direktor des Bundesamts für Flüchtlinge, Peter Arbenz, einen Bericht über die Schweizerische Migrationspolitik. Im September 1996 setzte der Bundesrat die Expertenkommission "Migration" ein, die unter Berücksichtigung des Arbenz-Berichts und der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens konkrete Vorschläge für eine künftige Migrationspolitik ausarbeitete. Dieser Migrationsbericht wurde von der Expertenkommission im August 1997 vorgelegt. Der Bundesrat hielt am 8. Juni 1998 fest, dass die Schlussfolgerungen und Vorschläge der Kommission weitgehend mit seinen eigenen Migrationszielen übereinstimmten.

Der Bundesrat verwarf aus verschiedenen Gründen die Idee eines einheitlichen Migrationsgesetzes. Dem Anliegen der Motion Simmen nach einer kohärenteren Ausländer- und Flüchtlingspolitik wurde indes mit der Einführung neuer Koordinationsinstrumente im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform sowie mit einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Ausländerfragen und dem Bundesamt für Flüchtlinge Rechnung getragen.

Die Geschichte der Totalrevision

Am 10. September 1998 betraute der Bundesrat eine Expertenkommission mit dem Auftrag, einen Entwurf für die Totalrevision des ANAG auszuarbeiten. Im Interesse einer klaren Ausgangslage sprach sich der Bundesrat am 13. Dezember 1999 für die Verschiebung des Vernehmlassungsverfahrens auf einen Zeitpunkt nach der Abstimmung vom 21. Mai 2000 über das bilaterale Abkommen mit der EU über die Freizügigkeit aus. Am 5. Juli 2000 stimmte er dem Vernehmlassungsentwurf des EJPD zu; die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 10. November 2000.

 

Bern, 15. Juni 2001

Weitere Auskünfte:

Albrecht Dieffenbacher, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel: 031 / 325 95 42

Christoph Müller. Bundesamt für Ausländerfragen, Tel: 031 / 325 90 32