Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Stellungnahme des Bundesrats zur Parlamentarischen Initiative''Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte''

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 30.5.2001

Stellungnahme des Bundesrats zur Parlamentarischen
Initiative''Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte''

Der Bundesrat befürwortet eine vollumfängliche Unterstellung der
Assistenzärzte und -ärztinnen unter das Arbeitsgesetz. Dies hält er in
seiner heute beschlossenen Stellungnahme zum Bericht der Kommission
des Nationalrats für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) vom 5.
April 2001 zur Parlamentarischen Initiative "Menschenwürdige
Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte" fest. Die Initiative verfolgt
das Ziel, die Assistenzärzte und -ärztinnen vollumfänglich dem
Arbeitsge-setz zu unterstellen; das bedeutet insbesondere, dass
dadurch die eidgenössi-schen gesetzlichen Vorschriften über die
minimalen Arbeits- und Ruhezeitbedin-gungen anwendbar werden.

Der Bundesrat teilt die Auffassung der SGK-N, dass die heutigen
Regelungen mit oft extrem langen wöchentlichen Arbeits- und täglichen
Präsenzzeiten für die Assistenzärzte und -ärztinnen zu unhaltbaren
Zuständen führen. Solche Arbeits-zeitverhältnisse wirken sich nicht
nur negativ auf die Gesundheit der Betroffenen aus. Sie
beeinträchtigen auch die Qualität der Patientenbetreuung, was
angesichts der Tatsache, dass den Assistenzärzten heute in den
Spitälern die Hauptlast der medizinischen Betreuung obliegt,
bedenklich ist.

Erste Schritte zu einer Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen sind
zwar da und dort bereits unternommen worden, wie die Beispiele der
Kantone Bern und Zürich zeigen, die die wöchentliche Arbeitszeit bis
1. Januar 2004 auf 50 Stunden verkür-zen werden. Kantonale Regelungen
gelangen jedoch in den privaten Spitälern nicht zur Anwendung. Die
Gleichbehandlung aller Assistenzärzte und -ärztinnen in öffentlichen
und privaten Spitälern lässt sich nur mit einer gesamtschweizerischen
arbeitsgesetzlichen Regelung erreichen. Der Bundesrat ist daher der
Auffassung, dass die Lösung dieser Problematik über eine Revision des
Arbeitsgesetzes anzustreben ist.

Bericht (PDF)
http://www.evd.admin.ch/pdf/BR_SNAssistenzaerzte_d.pdf

Auskünfte:
Hans-Ulrich Scheidegger, Direktion für Arbeit/Arbeitsbedingungen, Tel.
031 322 29 60
Vinzenz Schumacher, Direktion für Arbeit/Arbeitnehmerschutz, Tel. 031 322 29 45