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Tripartite Agglomerationskonferenz: weiteres Vorgehen konkretisiert

MEDIENMITTEILUNG

Tripartite Agglomerationskonferenz: weiteres Vorgehen konkretisiert

Als Partner der Tripartiten Agglomerationskonferenz haben Bund, Kantone und
Gemeinden das anlässlich der konstituierenden Sitzung vom 20. Februar 2001
beschlossene Arbeitsprogramm vertieft und konkretisiert

Anlässlich der Sitzung vom 10. Mai 2001 hat die Tripartite
Agglomerationskonferenz (TAK) unter der Leitung des Luzerner Regierungsrates
Paul Huber den gemeinsamen Zwischenbericht des Bundesamtes für
Raumentwicklung (ARE) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) zur
Agglomerationspolitik diskutiert und das weitere Vorgehen in den Bereichen
der Sozial- sowie der Ausländer- und Integrationspolitik besprochen: Im
Rahmen der Folgearbeiten aus dem Bericht über die Kernstädte vom 7. Juni
1999 und in Konkretisierung der "Grundzüge der Raumordnung Schweiz" sowie
der Neuen Regionalpolitik erarbeiten ARE und seco einen Bericht zur
Agglomerationspolitik des Bundes. Jetzt hat die TAK einen Zwischenbericht
diskutiert, der primär die Ergebnisse von Grundlagenstudien zusammenfasst.
Der eigentliche Bericht wird anlässlich der nächsten Sitzung der TAK im
Oktober besprochen werden, bevor er dem Bundesrat zur Genehmigung
unterbreitet wird. In diesem Bericht sollen die Probleme, die sich den
Agglomerationen stellen, sowie eine konkrete Massnahmenplanung dargestellt
werden.

Was die agglomerationsspezifischen Probleme im Bereich der Sozialpolitik
betreffen, haben sich die Partner darauf geeinigt, den Handlungsbedarf unter
Federführung der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) in den nächsten Monaten zu
evaluieren. Gestützt auf die daraus resultierenden Ergebnisse soll bis
Oktober ein Entwurf für einen Leistungsvertrag zwischen der TAK und der SODK
erarbeitet werden. Darin sind der Inhalt und das weitere Vorgehen in diesem
Bereich festzuhalten. Für die entsprechenden Arbeiten wurde eine bis Oktober
befristete tripartite Arbeitsgruppe unter Leitung der SODK eingesetzt. Der
Bund wird durch das EDI (BSV) in diesem Gremium vertreten.

Auch im Bereich der Ausländer- und Integrationspolitik haben sich die
Partner darauf geeinigt, den Handlungsbedarf bis Oktober zu prüfen und
gestützt darauf allenfalls einen Leistungsvertrag zu entwerfen. Die dazu
erforderlichen Arbeiten sind von einer tripartiten Arbeitsgruppe unter der
Federführung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
(KKJPD) auszuführen.

Die nächste Sitzung der TAK findet am 18. Oktober 2001 statt.

Bern, 11. Mai 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation, Pressedienst
EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Presse- und
Informationsdienst
KdK Konferenz der Kantonsregierungen
SSV Schweizerischer Städteverband
SGV Schweizerischer Gemeindeverband

Auskünfte:
Regierungsrat Dr. Paul Huber, Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement LU,
Präsident TAK, Tel. 041 228 57 81
Dr. André Baltensperger, Sekretär KdK, Tel. 032 625 26 70
Georg Tobler, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Tel. 031 322 53 91
Sigisbert Lutz, Generalsekretär SGV, Tel. 858 31 16