Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 2.5.2001

Internationale Nahrungsmittelhilfe und Marktentlastungsmassnahmen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, weitere 8,5
Millionen Franken für den Ankauf von Schweizer Rindfleisch für die
internationale Nahrungsmittelhilfe und für die Einlagerung von
Kalbfleisch einzusetzen.
Im November 2000 verschlechterte sich die Situation auf dem Schweizer
Rindfleischmarkt infolge der in den umliegenden Ländern entstandenen
BSE-Problematik deutlich. Der Vertrauensschwund bei den Konsumentinnen
und Konsumenten führte zu einem Rückgang des Rindfleischabsatzes um
bis zu 20 Prozent. In der Folge fielen die Produzentenpreise um rund
30 Prozent. Mit ordentlichen Mitteln des Fleischfonds sind seither
mehr als 1600 Tonnen Rindfleisch vorübergehend aus dem Markt genommen
und eingelagert worden
Ausfuhren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe werden als
ausserordentliche Massnahme zur Entlastung des Marktes getätigt. Die
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) hatte im Januar
2001 ein Gesuch von Nordkorea um Nahrungsmittelhilfe erhalten. Der
Bundesrat beschloss deshalb am 14. Februar 2001 einen ersten Ankauf
von Rindfleisch. Im Auftrag des Bundes kaufte die Proviande bis Ende
März 712 Tonnen aus frischen Schlachtungen an und stellte sie der DEZA
zur Verfügung. Während dieser Aktion erholten sich die
Schlachtmunipreise auf Fr. 7.30/kg Schlachtgewicht. Seit Ostern sind
sie nun erneut auf
Fr. 6.60 gefallen.
Aufgrund des für die Jahreszeit üblichen grossen Angebotes sind auch
die Produzentenpreise für Schlachtkälber unter starken Druck geraten.
Die mit dem heutigen Bundesratsbeschluss zur Verfügung gestellten 8,5
Mio. Fr. dienen einem weiteren Ankauf von mindestens 700 Tonnen
Schweizer Rindfleisch - vorwiegend von Banktieren - aus frischen
Schlachtungen für die internationale Nahrungsmittelhilfe. Die
verbleibenden Mittel können zur Finanzierung der Einlagerung von
Kalbfleisch gemäss den Bestimmungen der Schlachtviehverordnung
herangezogen werden.
Für die Finanzierung der beschlossenen Massnahmen muss der Bund keine
zusätzlichen Mittel aufwenden, weil der entsprechende Betrag bei
vorgesehenen Ausgaben für die Marktstützung des laufenden Jahres
vollständig gesperrt wird.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Niklaus Neuenschwander, Tel 031 322 25
29