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Wiederverkauf von Ferienwohnungen lockern

Bundesrat schickt Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrats in die Vernehmlassung

Wiederverkäufe von Ferienwohnungen zwischen Ausländern sollen nicht mehr an das kantonale Kontingent angerechnet werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juni 2001.

Die Veräusserung von Ferienwohnungen an Ausländer ist nur im Rahmen eines Kontingents erlaubt. Der auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Simon Epiney zurückgehende Vorentwurf der Kommission will diese Bestimmung lockern. In Zukunft soll die Übertragung einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Apparthotel von einem Ausländer auf einen anderen Ausländer nicht mehr an das kantonale Kontingent angerechnet werden. In zwei weiteren Fällen soll das Kontingent ebenfalls nicht belastet werden:

  • wenn die Veräusserung des Wohneigentums an einen Ausländer durch eine Notlage bedingt ist,
  • wenn ein Ausländer einen Miteigentumanteil an einer Ferienwohnung erwirbt und der Erwerb eines anderen Miteigentumanteils an der gleichen Ferienwohnung bereits an das Kontingent angerechnet worden ist.

Dank dieser Lockerung der Gesetzesbestimmungen lassen sich die eingesparten Kontingentseinheiten für Veräusserungen durch Schweizer frei halten. Das Bewilligungsverfahren soll aber auch bei einer Übertragung von einem Ausländer auf einen anderen Ausländer beibehalten werden. Damit ist gewährleistet, dass alle ausländischen Erwerber von Ferienwohnungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und die notwendigen Kontrollen möglich sind.

Bern, 16. März 2001

Weitere Auskünfte:

Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 32