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Bundesrat setzt revidierte SIBP-Verordnung in Kraft

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 16.3.2001

Bundesrat setzt revidierte SIBP-Verordnung in Kraft

Aufgrund der positiven Ergebnisse der Vernehmlassung bei Kantonen,
Spitzenverbänden und Bildungsorganisationen hat der Bundesrat an
seiner heutigen Sitzung der Revision der Verordnung vom 7. September
1983 über das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP)
zugestimmt. Die Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

Das SIBP, ein Institut des Bundesamtes für Berufsbildung und
Technologie, ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung des
Lehrpersonals in der Berufsbildung sowie für die
Berufsbildungsforschung. Es besteht aus drei Regionalinstituten. Ihre
Standorte sind Zollikofen für die deutsche Schweiz, Lausanne für die
französische Schweiz und Lugano für die italienische und die
rätoromanische Schweiz.

Ziel der Revision ist das Schaffen einer rechtlichen Grundlage für den
Status quo des Instituts bezüglich Organisation, Aufgaben und
Finanzierung.

Die zentralen Revisionspunkte sind:
▪ Die bestehende SIBP-Verordnung wird an die Entwicklungen
angepasst, die seit ihrem Erlass im Jahr 1983 eingetreten sind.
▪ Die neue Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für die
Führung dreier gleichberechtigter Regionalinstitute und regelt die
Institutsleitung.
▪ Einzelne Aufgaben im Ausbildungsbereich, die bisher in den
Verwal-tungseinheiten BIGA bzw. BBT wahrgenommen wurden, werden an das
SIBP übertragen, weil es als pädagogische Institution dafür besser
geeignet ist.
▪ Die Aufgaben werden in der Verordnung in einem speziellen
Katalog festgehalten.
▪ Zudem erhält das SIBP eine rechtliche Grundlage, die es ihm
erlaubt, für Dienstleistungen zu Gunsten Dritter leistungsbezogene
Ab-gaben zu erheben.

Die Revision greift keinen Aspekten des künftigen neuen
Berufsbildungsgesetzes vor.

Auskünfte:
Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst, EVD, Tel. 031 322 20 25 
Thomas Bachofner, Leiter Presse und Kommunikation, BBT, Tel. 031 322 21 24