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Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes - Neuerungen in der Cannabisfrage

MEDIENMITTEILUNG      Bern, 9. März 2001

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes
(BetmG)

Neuerungen in der Cannabisfrage

Der Bundesrat hat die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI)
erarbeitete Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) an
das Parlament überwiesen. Im Zentrum der Revision stehen die gesetzliche
Verankerung der vier Säulen der schweizerischen Drogenpolitik, neue
Regelungen für Konsum, Anbau und Handel von Cannabisprodukten und eine
Verstärkung der führenden Rolle des Bundes in der Drogenpolitik.

Am 25. August 1999 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des
BetmG eröffnet und am 2. Oktober 2000 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern
(EDI) den Auftrag erteilt, eine Revision des BetmG gemäss folgenden Vorgaben
vorzubereiten:

- der neue Zweckartikel des BetmG, der die «santé publique» ins Zentrum
stellt
- die gesetzliche Verankerung der vier Säulen des schweizerischen Modells
für den Umgang mit der Drogenproblematik,
- die generelle Aufhebung der Strafbarkeit des Konsums von Cannabis und der
entsprechenden Vorbereitungshandlungen,
- die gesetzliche Verankerung der heroingestützten Behandlung,
- die Verstärkung des Jugendschutzes,
- die Verstärkung der Führungsrolle des Bundes in der Drogenpolitik.

Die meisten der genannten Revisionspunkte werden keine einschneidenden
Auswirkungen auf die Praxis haben, da sie lediglich eine Angleichung an die
Realität darstellen. Sie werden vielmehr die zahlreichen Fachleute bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.

Die Hauptneuerung betrifft die Cannabisproblematik. So soll die generelle
Aufhebung der Strafbarkeit des Cannabiskonsums und seiner
Vorbereitungshandlungen sowohl der gesellschaftlichen Realität Rechnung
tragen als auch Polizei und Justiz entlasten. Als flankierende Massnahme
sollen gezielte Impulse im Bereich der Prävention gesetzt werden, um einer
Banalisierung des Cannabiskonsums entgegen zu wirken. Ebenso sollen
Möglichkeiten geschaffen werden, um bei Jugendlichen mit sich abzeichnenden
Problemen frühzeitig intervenieren zu können. Dabei steht der Leitgedanke
«Hilfe statt Strafe» im Vordergrund.

Bei der Veröffentlichung der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat im
vergangenen Oktober die Frage offen gelassen, ob und unter welchen
Bedingungen Anbau und Handel von Cannabisprodukten toleriert werden könnten.
Der Bundesrat ist heute zum Schluss gekommen, dass er die Kompetenz erhalten
soll, anhand der im Gesetz abgesteckten Rahmenbedingungen klare Prioritäten
bei der Strafverfolgung setzen zu können. Eine gewisse Zahl von
Verkaufsstellen könnten ebenso toleriert werden wie der Anbau von Drogenhanf
und die Herstellung von Cannabisprodukten - sofern die vom Bundesrat auf
Verordnungsstufe definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Damit soll die
Trennung von Industrie- und Drogenhanf und die Bekämpfung des Exports von
Cannabisprodukten erleichtert werden.

Auch in der Frage des Konsums aller anderen Betäubungsmittel schlägt der BR
vor, das Obligatorium der Strafverfolgungspflicht durch eine flexiblere
Lösung zu ersetzen und Bedingungen für Ausnahmen von der Strafverfolgung zu
formulieren.

Die Vorschläge des Bundesrates für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes
sind mit den internationalen Übereinkommen im Drogenbereich vereinbar.

Die Botschaft ist im Internet abrufbar unter
http://www.admin.ch/bag/sucht/d/

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation, 031 - 322 95
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