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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Referendum gegen die Aenderung des Militärgesetzes im Bereich der Bewaffnung zustande gekommen

Das Referendum gegen die Aenderung vom 6. Oktober 2000 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) (Bewaffnung) ist formell zustande gekommen.

Die Prüfung der Unterschriften durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 123’193 eingereichten Unterschriften 122’462 gültig sind. Das Referendum war vom Referendumskomitee "Kriegsabenteuer nein – humanitäre Präsenz ja", vom Eidgenössischen Komitee für eine direktdemokratische, neutrale und souveräne Schweiz und von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ergriffen worden.

Am 10. Juni 2001 gelangen somit folgende drei Vorlagen zur Abstimmung:

* Das Referendum gegen die Aenderung vom 6. Oktober 2000 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) (Bewaffnung)

* Das Referendum gegen die Aenderung vom 6. Oktober 2000 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) (Ausbildungszusammenarbeit)

* Der Bundesbeschluss vom 15. Dezember 2000 über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Informationsdienst

1. März 2001