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Bundesrat legt Pflegeheim-Tarife im Kanton Waadt fest.

Der Bundesrat hat am 20. Dezember über Beschwerden gegen die Beschlüsse des Regierungsrates des Kantons Waadt betreffend die Tarife für Pflege und Unterkunft in Pflegeheimen entschieden. Dabei hat er festgehalten, dass die Tarife nicht auf theoretischen Berechnungen beruhen dürfen, sondern auf den tatsächlichen Kosten der Leistungen basieren müssen.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern legte der Regierungsrat des Kantons Waadt die Tarife für Pflege und Unterkunft in Pflegeheimen für die Jahre 1998, 1999 und 2000 fest. Dabei unterschied er - gestützt auf eine in Kanada entwickelte Methode (PLAISIR) - 8 Pflegestufen, für die er je eine Pauschale bestimmte. Diese Pauschalen betragen im Durchschnitt Fr. 85.-- (1998), Fr. 94.85 (1999) und Fr. 94.15 (2000). Gegen die Festlegung dieser Pauschalen erhoben die Waadtländer Krankenversicherer und fünf weitere Parteien Beschwerden an den Bundesrat.

Nach Auffassung des Bundesrates ist nicht genügend ausgewiesen, dass die derart festgesetzten Tarife den Kosten der in den Heimen erbrachten Leistungen tatsächlich entsprechen. Der Bundesrat hat deshalb die PLAISIR-Pauschalen aufgehoben und sie durch eine tiefere Pauschale von Fr. 60.- ersetzt. Damit ist gewährleistet, dass den Versicherten nicht ungerechtfertigte Kosten verrechnet werden.

Der Waadtländer Regierungsrat hatte im Übrigen beschlossen, dass Pflegekosten, für welche die Krankenversicherung nicht aufkommt, auf die Tarife für die Unterkunft überwälzt werden und somit von den Insassen bezahlt werden müssen. Ein solches Vorgehen verstösst jedoch gegen den Grundsatz des Tarifschutzes. Der Bundesrat hat deshalb die Aufhebung der entsprechenden Beschlüsse des Regierungsrates angeordnet. Zudem hat er verlangt, dass die Pflegeheime die zuviel erhobenen Unterkunftskosten zurückerstatten.

Bern, 23. Januar 2001