Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Änderung der Chemikalienkontrollverordnung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 20.12.2000

Änderung der Chemikalienkontrollverordnung

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die
Verordnung vom 3. September 1997 über die Kontrolle von Chemikalien
mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit
(Chemikalienkontrollverordnung, ChKV) zu ändern. Damit wird
sichergestellt, dass das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) in der
Schweiz lückenlos umgesetzt werden kann.

Neu ist der Transfer von Chemikalien der Liste 2 von und nach
Nichtvertragsstaaten des CWÜ ausdrücklich verboten. Weitere Änderungen
der ChKV betreffen die Konzentrationslimiten für die Produktion und
den Handel mit Chemikalien-gemischen. Sodann wurden die
Strafbestimmungen für Widerhandlungen gegen die ChKV ergänzt. Die
geänderte ChKV tritt per 1. Februar 2001 in Kraft.

Das CWÜ ist ein völkerrechtlich verbindlicher Abrüstungs- und
Nonproliferations-vertrag, der eine ganze Kategorie von
Massenvernichtungswaffen verbietet, und dieses Verbot mit umfassenden
Verifikationsmassnahmen überprüfbar macht. Für die Umsetzung des CWÜ
ist die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) in Den
Haag zuständig.

Auskünfte:
Auskünfte: Andrea Heinzer, seco, Exportkontrollen und Sanktionen, Tel.
031 324 07 96