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Claude Nicati wird stellvertretender Bundesanwalt

 

Auch ständige Vertreter des Bundesanwalts in den Sprachregionen bestätigt

Der Bundesrat hat am Mittwoch Claude Nicati zum stellvertretenden Bundesanwalt ernannt. Der 43jährige Jurist, heute Untersuchungsrichter in Neuenburg, wird sein neues Amt am 1. April 2001 antreten. Er ist Nachfolger von Felix Bänziger, der Ende Oktober zum stellvertretenden Generalprokurator des Kantons Bern gewählt wurde.

Claude Nicati, (43) ist Bürger von Moudon und Lucens. Er studierte nach der Schulzeit in Biel an den Universitäten von Lausanne und Bern. 1983 erwarb er in Lausanne das juristische Lizentiat, 1986 wurde er Fürsprecher im Kanton Bern. Von 1986 bis 1990 war er stellvertretender Kommandant und juristischer Berater der Stadtpolizei Biel, von 1990 bis Ende 1996 nahm er als Adjunkt des Neuenburger Polizeikommandanten die Funktion des stellvertretenden Kommandanten, juristischen Beraters und gerichtspolizeilichen Offiziers wahr. Seit Anfang 1997 versieht er im Kanton Neuenburg das Amt des Untersuchungsrichters.

Claude Nicati konnte in seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit reiche Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des Strafrechts, der Strafverfolgung und der polizeilichen Ausbildung sowie der Oeffentlichkeitsarbeit sammeln. In seiner militärischen Funktion als Auditor des Divisionsgerichts 1 leitete er überdies das erste in der Schweiz eröffnete Verfahren wegen Kriegsverbrechen in Rwanda. Er war auch an weiteren Kriegsverbrecherprozessen in Rwanda und Ex-Jugoslawien beteiligt. Claude Nicati ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Ständige Vertreter des Bundesanwalts in den Sprachgebieten wiedergewählt

Im weiteren hat der Bundesrat die ständigen Vertreter des Bundesanwalts in den Sprachregionen bestätigt. Für die Amtsperiode 2001 – 2004 wiedergewählt wurden für die deutsche Schweiz Pius Schwager, leitender Staatsanwalt des Kantons Thurgau, für die französische Schweiz Jean-Marc Schwenter, Generalprokurator des Kantons Waadt, und für die italienische Schweiz Luca Marcellini, Generalprokurator des Kantons Tessin. Das Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege sieht vor, dass der Bundesrat für jedes Sprachgebiet einen ständigen Vertreter des Bundesanwalts zur Durchführung von Bundesstrafverfahren bezeichnet. Diesem kann der Bundesanwalt die Vertretung der Anklage in der Voruntersuchung oder in der Hauptverhandlung übertragen.

Bern, 20. Dezember 2000

Weitere Auskünfte:

Hansjürg Mark Wiedmer, Mediensprecher Bundesanwaltschaft, Tel. 031 322 81 69