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Botschaft über die Auflösung der eidgenössischen Linthunternehmung

MEDIENMITTEILUNG

Botschaft über die Auflösung der eidgenössischen Linthunternehmung

Der Bundesrat hat die Botschaft über die Auflösung der Linthunternehmung zu
Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet.

Am 23. November 2000 hat die eidgenössische Linthkommission zuhanden der
Linthkantone (Glarus, St. Gallen, Schwyz, Zürich) den  Entwurf einer
interkantonalen Vereinbarung (Konkordat) verabschiedet. Das Konkordat sieht
vor, dass die Kantone, wie 1995 schon bei der Linthmelioration, die
Trägerschaft des Linthwerks übernehmen. An Stelle der eidgenössischen
Linthverwaltung soll eine Anstalt nach kantonalem Recht die Verantwortung
für den Unterhalt und die Erneuerung des Linthwerks übernehmen. Das
Konkordat soll im kommenden Jahr von den Kantonen beraten und verabschiedet
werden.

Damit die neue Ordnung im Hinblick auf die geplanten umfangreichen
Erneuerungen am Linthkanal möglichst rasch in Kraft treten kann, sollen die
eidgenössischen Räte parallel zu den Beratungen in den Kantonen die
notwendigen Anpassungen des Bundesrechts beschliessen. Es handelt sich dabei
um die Aufhebung der geltenden Bundesgesetze und -beschlüsse, welche die
Organisation und Aufgaben der Linthverwaltung regeln, und die Überführung
der Liegenschaften und Anlagen des Linthwerks auf die neue kantonale
Anstalt.

Bern, 20. Dezember 2000

UVEK    Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Wasser und Geologie, Hans Widmer, 032 328 87 60

Beilagen: Botschaft und Entwurf des Bundesgesetzes über die Auflösung der
Linthunternehmung.