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Unwetterschäden 2000: Bundesbeiträge von 150 Millionen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.12.2000

Unwetterschäden 2000: Bundesbeiträge von 150 Millionen

Der Bund leistet zur Wiederherstellung der Hochwasserschäden vom
letzten Oktober in den Kantonen Wallis, Tessin und Waadt Beiträge von
rund 150 Millionen Franken. Dies hat der Bundesrat aufgrund eines
entsprechenden Berichts entschieden. Die Mittel sollen über den
ordentlichen Budgetweg bewilligt werden; auf eine Botschaft wird
verzichtet. Bei der Katastrophe ist ein Gesamtschaden von 670
Millionen Franken entstanden.
Gesamthaft sind die Schäden im öffentlichen Bereich (310 Mio. Fr.) und
im privaten Bereich (360 Mio. Fr.) etwa gleich hoch. Es gibt jedoch
starke Unterschiede zwischen den Kantonen. Während im Wallis die
öffentlichen Schäden (290 Mio. Fr.) die privaten (180 Mio.Fr.)
überwiegen, ist im Tessin der Anteil der Schäden der öffentlichen Hand
(10 Mio. Fr.) im Vergleich zu den privaten Schäden (160 Mio. Fr.)
klein. In der Waadt wurde die Region Chablais mit Gesamtschäden von 21
Mio. Fr.) schwer betroffen.
Im privaten Bereich, für den grösstenteils eine Versicherungsdeckung
vorhanden ist, können der Elementarschädenfonds und die Hilfswerke mit
Hilfe von Gelder der „Glückskette“ in Härtefällen helfen. An die von
Kantonen und Gemeinden zu tragenden Kosten für die
Wiederinstandstellung von etwa 300 Millionen wird der Bund Beiträge
von rund 150 Millionen ausrichten. Dazu kommen die Leistungen der
militärischen Katastrophenhilfe.
Der Bericht stützt sich auf Erhebungen bei den betroffenen Kantonen
und den Versicherungen. In den auf Schätzungen beruhenden Zahlen sind
nur die direkten Schäden enthalten. Darin nicht inbegriffen sind
indirekte Schäden wie Ertragsausfälle, die Tourismus, Gewerbe,
Verkehr, Energiewirtschaft usw. erlitten haben. Nicht enthalten sind
ferner sogenannte Folgeprojekte, die notwendig sind, weil die
Ereignisse erhebliche Sicherheitsdefizite aufzeigten. Der Bundesrat
hat den zuständigen Departementen in diesem Zusammenhang eine Reihe
von Aufträgen erteilt:
 Bereitstellung finanzieller Mittel
Bei der Bewältigung der Unwetterschäden 2000 sind die bestehenden
Rechtsgrundlagen auszuschöpfen. Im Rahmen der bewilligten Kredite sind
verfügbare Mittel für anfallende Zahlungen und Verpflichtungen zu
Gunsten der Schadensbewältigung umzuverteilen. Soweit die bewilligten
Kredite für die Bewältigung der Unwetterschäden 2000 nicht ausreichen,
sind Nachtragskredite zu beantragen.
 Fortsetzung der Präventionsbemühungen
Verschiedene nach den Unwettern des Jahres 1993 ausgeführte Projekte
haben sich bewährt (z.B. Brig) und noch wesentlich grössere Schäden
verhindert. Das zeigt auf, dass die Prävention mindestens ebenso
wichtig ist wie finanzielle Hilfe bei der Schadenbewältigung. Die
Massnahmen zur Verbesserung der Prävention sind intensiviert
fortzusetzen. Insbesondere geht es darum:
-	die durch die Unwetterschäden entstandenen Sicherheitslücken zu
schliessen
- die von den Naturgefahren ausgehenden Risiken zu erkennen und in der
Raumnutzung zu berücksichtigen. Gefahrenkarten sind konsequent für
alle Naturgefahren zu erstellen und regelmässig den neueren
Erkenntnissen anzupassen.
- die Sicherheitsplanung muss, gemäss dem Wasserbaugesetz, nicht nur
bauliche Schutzmassnahmen umfassen, sondern auch Massnahmen der
Raumplanung, Rettungs- und Notmassnahmen durch die Wehrdienste.
Ein Finanzierungsplan für die bereits bekannten und nach diesen
Unwettern zusätzlich erforderlichen Projekte zur Schliessung der
Sicherheitslücken wird gemeinsam von Bund und Kantonen erarbeitet und
dem Bundesrat im März 2001 vorgelegt. Erst aufgrund dieser Grundlagen
kann entschieden werden, ob weiter gehende Massnahmen erforderlich
sind."

EVD Eidgenössisches Volkswirtschafts-departement
Kommunicationsdienst
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Robin Tickle, Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25 
Léonard Favre, Bundesratsgeschäfte GS EVD, Tel. 031 322 20 37
Armin Petrascheck, Bundesamt für Wasser und Geologie , Tel 032 328 87 65