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Weko zerschlägt Strassenbelagskartell

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.12.2000

Weko zerschlägt Strassenbelagskartell

Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet eine Wettbewerbsabrede
zwischen Strassenbelagsanbietern in der Nordostschweiz und
Süddeutschland. Das Kartell hat seit mehreren Jahren den wirksamen
Wettbewerb auf dem Markt für Strassenbeläge beseitigt.

Die Weko hat am 4. Dezember 2000 eine Wettbewerbsabrede zwischen
Anbietern von Strassenbelägen als unzulässig erklärt. An der Abrede
waren die BHZ Baustoffholding AG Zürich, die BHT Baustoff Holding Thur
AG und die Biturit AG sowie die süddeutschen Unternehmen
Asphaltmischwerke Bodensee (AMB) und Friedrich Storz Strassen- und
Tiefbau (Storz) beteiligt. Die unzulässige Preis-, Mengen- und
Gebietsabrede zwischen diesen Unternehmen hat seit 1996 den wirksamen
Wettbewerb auf dem Markt für Strassenbeläge beseitigt.

Vor Abschluss des Kartells standen die beteiligten Schweizer
Unternehmen im Wettbewerb mit AMB und Storz, welche erheblich
günstigere Preise für Strassenbelag offerierten. Mittels der Abrede
enthielten sich AMB und Storz jeglicher Verkaufsaktivitäten in der
Schweiz. Im Gegenzug verpflichteten sich die Schweizer Abredepartner,
eine Mindestmenge an Strassenbelag von AMB und Storz zu beziehen. Als
Folge wurden die vormals erheblich günstigeren Preise von AMB und
Storz stark angehoben, so dass die Preise der BHZ, BHT und Biturit
künstlich auf einem zu hohen Niveau gehalten werden konnten. Von
diesem überhöhten Preisniveau haben ebenfalls andere
Strassenbelagsanbieter profitiert, die nicht Mitglieder des Kartells
waren.

Durch die Aufhebung des Kartells kann wirksamer Wettbewerb zwischen
den deutschen und Schweizer Strassenbelagsanbietern wieder hergestellt
werden. Dies wird sich generell kostensenkend im Strassenbau in der
Nordostschweiz auswirken.

Die Verfügung der Weko ist exemplarisch für ihren Kampf gegen
schädliche horizontale Wettbewerbsabreden. Nach dem geltenden Recht
können die am Kartell beteiligten Unternehmen nicht gebüsst werden.
Die gegenwärtig laufende Revision des Gesetzes sieht die Einführung
direkter Sanktionen bei unzulässigen Kartellen vor.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren Präsident 079 667 90 15
Prof. Walter Stoffel Vizepräsident 079 436 81 49