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Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Nigeria

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 30.11.2000

Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Nigeria

Heute haben in Bern der Industrieminister der Bundesrepublik Nigeria,
Steven Ibn Akiga, und Bundesrat Pascal Couchepin ein Abkommen zwischen
der Schweiz und Nigeria über die gegenseitige Förderung und den Schutz
von Investitionen unterzeichnet. Die zentralen Bestimmungen des
Abkommens betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen, den
Transfer von Investitionserträgen und anderer Zahlungen im
Zusammenhang mit einer Investition sowie die Rückführung des Kapitals,
die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen und die
Streitbeilegung.
Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Nigeria die Rechtsstellung
ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Investitionsklima für
Kapitalanlagen schaffen. Das Abkommen bildet einen wichtigen Beitrag
zur Förderung von ausländischen Investitionen in den beiden
Vertragsstaaten. Bis heute hat die Schweiz mehr als 90
Investitionsschutzabkommen mit Ländern Südamerikas und der Karibik,
Afrikas, Asiens und Europas abgeschlossen.

Auskünfte:
Robin Tickle, Kommunikationschef EVD, 
Tel. 079 211 62 28
Jean-Marie Souche, seco, Investitionen und int. Wirtschaftsrecht.,
Tel. 031 324 08 97
Rudolf Kummer, seco, Afrika und Naher Osten,
Tel. 031 324 08 51