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Zusammenarbeit mit Hongkong wird verstärkt

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfeabkommen

Die Schweiz und Hongkong werden in Zukunft bei der Verbrechensbekämpfung enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des Rechtshilfeabkommens mit der "Besonderen Verwaltungsregion" Hongkong verabschiedet. Es handelt sich um den ersten Rechtshilfevertrag in Strafsachen, den die Schweiz im asiatischen Raum abschliesst.

Das am 15. März 1999 in Hongkong unterzeichnete Abkommen lehnt sich stark ans Europäische Rechtshilfeübereinkommen an. Dementsprechend werden die nach angelsächsischem Recht üblichen Formerfordernisse (z. B. Beglaubigungen) wesentlich reduziert. Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen, die sich am Geldwäschereiübereinkommen des Europarates orientieren. Sie sind für die Finanz- und Wirtschaftsplätze Schweiz und Hongkong besonders bedeutsam.

Auf dieser vertraglichen Grundlage können namentlich Zeugen und Sachverständige auf dem Gebiet der anderen Partei einvernommen und Häftlinge zwecks Einvernahme an die andere Partei überstellt werden. Ferner kann die Erhebung von Beweismitteln veranlasst und die andere Partei um die Herausgabe von Gerichtsakten und amtlichen Schriftstücken ersucht werden. Das Abkommen regelt überdies die Blockierung, Einziehung und Herausgabe von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen stammen.

Die Volksrepublik China übernahm die Souveränität über die ehemalige britische Kronkolonie Hongkong am 1. Juli 1997. Als Sonderverwaltungsregion kann Hongkong aber während 50 Jahren seine Wirtschafts- und Rechtsordnung beibehalten und - unter anderem im Bereich der Rechtshilfe - selbstständig Vereinbarungen mit ausländischen Staaten abschliessen. In diesem Rahmen ist am 1. Mai 2000 bereits ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Hongkong in Kraft getreten. Es verpflichtet beide Seiten, Staatsangehörige, die sich unbefugter Weise im Gebiet des Vertragspartners aufhalten, zurückzunehmen.

Bern, 22. November 2000

Weitere Auskünfte:

Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, 031 322 43 42