Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Wiederaufnahme der Transporte abgebrannter Brennelemente vor einem Jahr: Zwischenbilanz

Medienmitteilung

Wiederaufnahme der Transporte abgebrannter Brennelemente vor einem Jahr:
Zwischenbilanz

Im Mai 1998 wurden aufgrund von Überschreitungen der
Kontaminationsgrenzwerte bei Transporten abgebrannter Brennelemente zur
Wiederaufarbeitung nach Frankreich und England vorübergehend die
Transport-Bewilligungen sistiert. Die HSK hat für die Transporte zur
Vermeidung von Kontaminationsüberschreitungen daraufhin eine Reihe von
Massnahmen verlangt, die von den an den Transporten beteiligten
Organisationen umgesetzt wurden. Zwischen August 1999 und November 2000
fanden 16 Transporte aus der Schweiz zur Wiederaufarbeitungsanlage der
COGEMA in Frankreich statt. Die geforderten Massnahmen haben sich bis jetzt
bewährt und alle Transporte konnten ohne Verletzung der
Kontaminationsgrenzwerte und ohne nennenswerte Strahlenexposition des
Bahnpersonals abgewickelt werden. Die HSK hat heute dazu ihren Bericht
"Zwischenbilanz über die Transporte abgebrannter Brennelemente"
veröffentlicht.

Die Transporte abgebrannter Brennelemente aus den schweizerischen
Kernkraftwerken in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen wurden nach
einer über einjährigen Sistierung im August 1999 wieder aufgenommen. Seither
haben die schweizerischen Kernkraftwerke bis 21. November 2000 16 Transporte
abgebrannter Brennelemente (8 ab Gösgen; 4 ab Beznau; 2 ab Leibstadt und 2
ab Mühleberg) in die Wiederaufarbeitungsanlage der französischen Firma
COGEMA in La Hague durchgeführt. Dabei kam es zu keinen Überschreitungen des
Kontaminationsgrenzwertes. Dieses zufriedenstellende Ergebnis zeigt, dass
die geforderten Massnahmen greifen.

Die Umsetzung der neuen und ergänzenden Massnahmen sollten nach Meinung der
HSK die Häufigkeit von Grenzwertüberschreitungen auf weniger als fünf
Prozent der Transporte sowie das Ausmass allfälliger Kontaminationen
deutlich reduzieren. Die bisherigen Resultate bestätigen die Erwartungen.
Allerdings ist die kleine Anzahl von Transporten noch zu wenig
aussagekräftig für eine abschliessende, statistische Bewertung. Auch in
Frankreich, wo ähnliche Transportmassnahmen wie in der Schweiz ergriffen
worden waren, zeigt sich eine deutliche Verbesserung der Situation: Die
Häufigkeit von Grenzwertüberschreitungen, die dort vor der Anwendung der
neuen Massnahmen noch bei 30 Prozent lag, konnte im ersten Halbjahr 2000 auf
zwei Prozent gesenkt werden.

Die geforderten Massnahmen umfassen technische, radiologische und
organisatorische Massnahmen. Zu den technischen Massnahmen gehören u.a. die
Hochdruckwasserreinigung der Transportbehälter, der Schutz der
Aussenoberfläche der Behälter beim Eintauchen in das mit leicht
kontaminiertem Wasser gefüllte Beladebecken, ein erweitertes radiologisches
Messprogramm vor Abfahrt des Transportes. Die Erfassung der
Strahlenexposition des Bahnpersonals und ihre periodische Messung auf in den
Körper aufgenommene Radionuklide (Ganzkörpermessung) sowie die Begleitung
der Bahntransporte durch Strahlenschutzfachpersonal fallen unter die
radiologischen Massnahmen. Organisatorische Verbesserungen wurden
schliesslich erzielt durch eine umfassendere Meldepflicht an die HSK bei
Grenzwertüberschreitungen und technischen Mängeln, ein erweitertes
Qualitätsmanagementsystem sowie den Einbezug aller an einem Transport
beteiligter Organisationen (Kernkraftwerk, Spediteur, Transporteur) in die
Bewilligung mit entsprechenden Auflagen.

In ihrem Bericht, der die Periode von August 1999 bis Juli 2000
berücksichtigt, erläutert die HSK die umgesetzten Massnahmen. Praktisch alle
Massnahmen haben sich bewährt und werden daher beibehalten. Die
Ganzkörpermessungen stiessen beim Bahnpersonal in diesem Jahr auf kein
grosses Interesse. Das an Transporten abgebrannter Brennelemente beteiligte
Bahnpersonal wird daher nicht mehr periodisch zu diesen Messungen
aufgeboten. Auf Wunsch ermöglicht die HSK aber jederzeit solche Messungen.

Auch wenn die jetzige, einjährige Transporterfahrung positive Resultate
zeigt, darf dies nicht bedeuten, dass die Sorgfalt beim Umgang mit
abgebrannten Brennelementen nachlassen darf. Die erzielten guten Ergebnisse
müssen auch bei künftigen Transporten bestätigt werden.

Der Bericht kann bei der HSK bestellt werden und ist auf dem Internet,
www.hsk.psi.ch, einsehbar.

Würenlingen, 22. November 2000

Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK
Division principale de la Sécurité des Installations Nucléaires
Divisione principale della Sicurezza degli Impianti Nucleari
Swiss Federal Nuclear Safety Inspectorate

Kontaktperson der HSK:
Anton Treier, Informationsbeauftragter, Tel. 056 310 38 70

Internet der HSK: www.hsk.psi.ch