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FAO-Treffen zu genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft.

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.11.2000

FAO-Treffen zu genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft.

Vom 12.-17. November 2000 fand in der Schweiz ein Arbeitstreffen der
Ernährungs und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) statt. Es wurden Beschlüsse erarbeitet für die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität. Im wesentlichen geht es um
das Beziehungsfeld Landwirtschaft, Handel und Umwelt.
Auf Einladung der FAO haben sich 41 Länder und wichtige internationale
Organisationen wie die WTO zu einem Arbeitstreffen auf dem Chaumont
oberhalb Neuenburg getroffen. Die Schweiz als Gastland wurde vom
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vertreten. Manfred Boetsch,
Direktor des BLW, strich in seiner Begrüssungsrede die langfristige
Sicherung der Ernährungssicherheit hervor und in diesem Zusammenhang
die Notwendigkeit der Entwicklung und Implementierung von Politiken,
welche den multifunktionalen Aspekten der Landwirtschaft Rechnung
tragen.
Mittels eines multilateralen Abkommens sollen der Zugang zu den
pflanzengenetischen Ressourcen, die Anerkennung historischer und
aktueller Beiträge der Landwirte an die Erhaltung der genetischen
Vielfalt für Ernährung und Landwirtschaft, die gerechte Aufteilung der
aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehenden wirtschaftlichen
Vorteile, die Finanzierung spezifischer Massnahmen sowie die Erhaltung
und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen in rechtlich
verbindlicher Form geregelt werden.
Das Protokoll könnte das erste multilaterale Abkommen sein, das die
erwähnten Aspekte auf internationaler Ebene regelt. Dies ist
insbesondere für folgende vier Bereiche von Bedeutung:
- Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Sicherung des ungehinderten
Zugangs zu pflanzengenetischen Ressourcen aus Gründen der
Ernährungsversorgung notwendig.
- Für Industrie und Forschung ist der ungehinderte Zugang und die
freie Verwendbarkeit von pflanzengenetischen Ressourcen eine
Voraussetzung für die Entwicklung neuer Produkte.
- Für die Landwirtschaft stellt das Abkommen einen konkretisierten
internationalen Rechtsrahmen für die nachhaltige Nutzung der
pflanzengenetischen Ressourcen und somit für eine nachhaltige
Landwirtschaft dar. Dies hilft, die multifunktionalen Aspekte der
Landwirtschaft auf internationaler Ebene auch mit rechtlichen
Argumenten zu untermauern.
- Für die Umsetzung notwendiger Massnahmen für die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung in der Landwirtschaft sowie für das Benefit
Sharing werden internationale Regeln geschaffen.

Weiterführende Informationen finden sich unter FAO: 
http://www.fao.org/WAICENT/FAOINFO/AGRICULT/cgrfa/default.htm
sowie beim Earth Negotiation Bulletin:
http://www.iisd.ca/biodiv/iu.html Auskünfte: Bundesamt für Landwirtschaft
Presse und Informationsdienst
Hans-Jörg Lehmann, Chef Stabsstelle Ökologie, Tel: 031 322 26 28