Ukrainischer Generalstaatsanwalt bestätigt die
Rückgabe der Lazarenko-Gelder
Rechtshilfe der Schweiz wird als "hoch professionell" taxiert
Der ukrainische Generalstaatsanwalt Mihail Potebenko hat in einem Schreiben an Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold den Eingang der Geldmittel bestätigt, welche die Schweiz im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Premierminister der Ukraine, Pavlo Lazarenko, im Oktober in die Ukraine zurückgeleitet hatte.
In seinem Schreiben bezeichnet der Generalstaatsanwalt die Rechtshilfe, wie sie von den Staatsanwaltschaften Genf und Zürich sowie vom Bundesamt für Justiz geleistet wurde, als "hoch professionell". Durch eine Reihe von Massnahmen, die aufgrund des ukrainischen Rechtshilfeersuchens in der Schweiz getroffen wurden, seien äusserst wichtige Fragen gelöst worden. Dies erlaube es nun der Ukraine, ihre Ermittlungen in vollem Umfang auch auf andere Länder auszuweiten.
Der ukrainische Generalstaatsanwalt äusserte ferner die Überzeugung, dass sich die Zusammenarbeit im Kampf gegen die organisierte und internationale Kriminalität wirkungsvoll ausgestalten lasse.
Anlässlich des Treffens der zentral- und osteuropäischen Generalstaatsanwälte vom letzten Donnerstag und Freitag in Sofia lud Generalstaatsanwalt Potebenko Bundesanwalt Valentin Roschacher zu einem Arbeitsbesuch in die Ukraine ein. Der Bundesanwalt wird dieser Einladung im Lauf der nächsten Monate Folge leisten.
Bern, 2. November 2000