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Bilaterale II Schweiz-EU; Eröffnung der Verhandlungen zur Zinsenbesteuerung

PRESSEMITTEILUNG

Bilaterale II Schweiz-EU

Eröffnung der Verhandlungen zur Zinsenbesteuerung

Eine erste Verhandlungsrunde zwischen Delegationen der Europäischen
Union (EU) und der Schweiz zur Zinsenbesteuerung hat am 18. Juni 2002 in
Bern stattgefunden. Sie diente dem Austausch der gegenseitigen
Standpunkte. Die Schweiz präsentierte den an bestimmte Bedingungen
geknüpften Lösungsansatz eines Steuerrückbehalts auf Zinszahlungen
(Zahlstellensteuer). Damit würde Umgehungen des geplanten EU-Modells
unattraktiv. Die EU  gab der Erwartung Ausdruck, dass die Schweiz nach
einer Übergangszeit zum automatischen Informationsaustausch übergeht.
Dieses Modell hat die Schweiz erneut abgelehnt. Im Vordergrund der
ersten Runde stand die Erläuterung des Steuerrückbehalts als
gleichwertige Massnahme. Die Verhandlungen werden nach erfolgter
Auswertung der heutigen Auslegeordnung weitergeführt werden. Der Termin
ist noch offen. Die Unterhändler bleiben im gegenseitigen Kontakt.

Die erste Verhandlungsrunde stand im Zeichen der Auslegeordnung der
Positionen. EU-Delegationschef Michel van den Abeele (Generaldirektor
der GD Steuern und Zollunion / EU-Kommission) hat die Erwartung
ausgedrückt, dass die Schweiz nach Massgabe des geplanten EU-Modells
nach Ablauf der Übergangsfrist Ende 2010 auf den automatischen
Informationsaustausch einschwenkt. Der entsprechende
EU-Richtlinienentwurf schreibt den Mitgliedstaaten vor, auf ihrem Gebiet
ausgerichtete Zinszahlungen an natürliche Personen, die in einem anderen
Mitgliedstaat ansässig sind, automatisch an die entsprechende
Steuerbehörde zu melden. Die Schweizer Delegation unter der Leitung von
Robert Waldburger (Delegierter für internationale Steuerverträge, Eidg.
Steuerverwaltung) bestätigte die unveränderte Bereitschaft der
Landesregierung, im Interesse der EU eine Lösung auszuarbeiten, die
Umgehungen der geplanten EU-Richtlinie über in der Schweiz gelegene
Zahlstellen möglichst unattraktiv macht.

Die Schweiz unterstützt das Ziel einer effektiven Besteuerung von
Erträgen aus beweglichem Kapitalvermögen ebenfalls. Der von der Schweiz
präsentierte Lösungsansatz basiert auf einem Steuerrückbehalt auf
Zinszahlungen an natürliche Personen, die in der EU ansässig sind. Ein
solcher Steuerrückbehalt käme allerdings einem bedeutenden
Entgegenkommen der Schweiz gegenüber der EU gleich. Damit würde nach
schweizerischer Überzeugung eine gegenüber dem EU-Ansatz mindestens
„gleichwertige“ Massnahme getroffen. Die Schweiz hat den automatischen
Informationsaustausch stets abgelehnt. Ein solches System stünde im
Gegensatz zu wichtigen Pfeilern der geltenden schweizerischen
Rechtsordnung und zum Bankgeheimnis.  Die Schweizer Delegation hat diese
feste Position ebenso bestätigt wie die Bereitschaft, auf der Basis
eines Steuerrückbehalts weiter zu verhandeln. Der Ansatz folgt dem in
der Schweiz bewährten Quellensteuer-Konzept und sieht vor, dass das
EU-Anliegen nach Sicherung von Steuersubstrat verwirklicht werden kann.

Bedingung der Schweiz ist, dass die EU das geplante System einführt.
Damit Umgehungen auch über andere Finanzplätze als die Schweiz
verhindert werden können, sollte der Kreis der mit der EU kooperierenden
Jurisdiktionen neben den abhängigen und assoziierten Gebieten weltweit
alle wichtigen Finanzzentren umfassen. Der Ausgewogenheit wegen müssen
aus schweizerischer Sicht gleichzeitig auch hängige Fragen im Steuer-
und Finanzbereich behandelt werden. Die EU-Delegation orientierte die
Gastgeber über den Gang der Gespräche mit den anderen Drittstaaten und
mit den abhängigen und assoziierten Gebieten. Hierzu liegen noch keine
abschliessenden Resultate vor.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Daniel Eckmann, Kommunikation,m Eidg. Finanzdepartement EFD, Tel 031 322
63 01

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 18.6.2002