Änderungen des Carnet ATA-Zollabkommens
PRESSEMITTEILUNG
Änderungen des Carnet ATA-Zollabkommens
Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Zollabkommens ATA
(internationales Zolldokument) zugestimmt. Dieses Abkommen regelt mit
Hilfe eines international genormten Zolldokuments die vorübergehende
Warenabfertigung beim Grenzübertritt.
Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1961 ist das
ATA-Zollabkommen immer an die neuesten internationalen Zollvorschriften
angepasst worden. Die heute angenommene Änderung ist rein technischer
und formeller Natur. Um das Handling mit diesem Zolldokument zu
erleichtern und die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung
zu schaffen, wurde das Dokument der Grösse DIN A4 angepasst.
Das Carnet ATA (Admission Temporaire - Temporary Admission) ist ein
internationales Zolldokument, welches die vorübergehende
Warenein-/ausfuhr, sowie den Warentransit durch einen Vertragsstaat
erleichtert. Es erspart dem Zollbeteiligten beim jeweiligen
Grenzübertritt die Sicherstellung der nationalen Einfuhrabgaben und
ersetzt die jeweiligen nationalen Zollpapiere. Das Carnet ATA findet vor
allem für Messegüter Anwendung.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Beat Schladitz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 04
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 17
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14.6.2002